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Information für gewerbliche Zulassungsdienste und KFZ-Händler 

Zusammenhängend mit dem Umzug der Zulassungsbehörde im April 2024 in einen Neubau ergeben sich ab 21. Mai 2024 Änderungen hinsichtlich des Online-Terminkalenders für private und gewerbliche Kunden.

Endlich ist es soweit, und der Umzug der Zulassungsbehörde in den Neubau steht bevor. Damit verbunden sind ein paar kleine Veränderungen, um Ihnen und auch uns den Ablauf der Händlerzulassungen einfacher zu gestalten. 

Deshalb gilt ab dem 21. Mai 2024:
Der Online-Terminkalender steht ausschließlich Kunden in eigener, privater Dienstleistung zur Verfügung.  


Gewerbliche Dienstleister (Zulassungsdienste, KFZ-Händler, …)

Termineinbuchungen über die Online-Terminvergabe können nicht mehr berücksichtigt werden und werden NICHT bearbeitet. 
Sie haben folgende Möglichkeiten zur Zulassung:

  1. 1.) Abgabe und Abholung im Händlerzimmer (ab fünf Dienstleistungen möglich)
  2. 2.) Sofortige persönliche Einbuchung in den Händlerschalter am Empfang (bis zu vier Dienstleistungen möglich)
  3. 3.) Einwurf in den Postkasten (Standort steht aktuell noch nicht fest)

Im Einzelnen:

1.) Abgabe und Abholung im Händlerzimmer
(ab fünf Dienstleistungen möglich)

Die Abgabe der Zulassungsanträge erfolgt in der Zeit von 8 bis 09.30 Uhr. Bitte hinterlassen Sie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihre Dienstleistungen fertig sind.

Fertige Unterlagen können in der Zeit von 12 bis 13 Uhr abgeholt werden.

Auf Grund nicht vorhersehbarer Mengen an Zulassungsanträgen kann eine garantierte Abholung am gleichen Tag nicht gewährleistet werden. Sie haben aber die Möglichkeit, eine "schnelle Mappe" für bis zu fünf Dienstleistungen abzugeben. Diese kann (wenn alle Zulassungsvoraussetzungen vorliegen) am gleichen Tag wieder abgeholt werden.

2.) Sofortige persönliche Einbuchung in den Händlerschalter an der Information (bis zu vier Dienstleistungen täglich möglich)

Bei weniger als fünf Dienstleistungen melden Sie sich bitte direkt am Empfang. Hier werden Sie sofort in den Händlerwartekreis eingebucht und über den Monitor am Händlerschalter aufgerufen. Dort werden Sie wie gewohnt bedient und können Ihre Zulassungen sofort wieder mitnehmen.

Bitte beachten Sie: Es werden nur Zulassungen bearbeitet, für die der Dienstleister direkt beauftragt wurde. Untervollmachten können nicht berücksichtigt werden.

3.) Einwurf in den Postkasten

Diese Möglichkeit steht Ihnen Tag und Nacht zur Verfügung.

Bitte den Einwurf nur in dafür geeigneten Dokumentenmappen oder -taschen vornehmen. Bitte hinterlassen Sie auch hier Ihren Namen, eine Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihre Zulassungen fertig sind. Kleinere Mengen (bis zu fünf Zulassungshandlungen) können dann während der regulären Öffnungszeiten an der Ausgabe abgeholt werden.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass zwischen der Möglichkeit 1. und 2. täglich entschieden werden muss. Es kann keine Abgabe im Händlerzimmer erfolgen (1.) und zusätzlich der Händlerschalter (2.) genutzt werden.

Rote Händlerkennzeichen

Termine für die Beantragung /Abholung von Roten Händlerkennzeichen erfolgen weiterhin über rdkwiesbadende. Der Nachkauf von roten Fahrzeugscheinheften und Fahrtenbüchern kann über den Händlerschalter (Punkt 2) erfolgen.

Sollten Sie dazu noch Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich gerne an Frau Böhme wenden, per Telefon 0611/318336 oder E-Mail an zulassungsbehoerdewiesbadende

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