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Bodenrichtwertauskunft

Die Bodenrichtwerte werden gemäß Paragraf 196 Absatz 3 BauGB veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte ist bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einsehbar. Jedermann hat das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über Bodenrichtwerte einzuholen. Die Auskunft kann schriftlich gegen Gebühr erteilt werden oder durch Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte erfolgen.

Bodenrichtwertauskünfte sind kostenlos im Geoportal der Landeshauptstadt Wiesbaden und unter www.gds.hessen.de hinterlegt. 

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6352
Telefax 0611 31-4976

Hinweise

Bodenrichtwerte 2012 bis 2022 sind kostenlos im Geoportal der Landeshauptstadt Wiesbaden einzusehen. Die aktuellen Bodenrichtwerte, mit Stand 1. Januar 2024, sind unter www.boris.hessen.de hinterlegt.