Ausländerbeirat Wiesbaden
Seit 1972 werden die Mitglieder des Ausländerbeirats von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt
Die Aufgaben und Befugnisse des Ausländerbeirates sind in der Hessischen Gemeindeordnung definiert. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Wiesbaden.
Die Aufgaben und Befugnisse des Ausländerbeirates sind in der Hessischen Gemeindeordnung definiert. Er berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und vertritt die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Wiesbaden.