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Baulandkataster der Landeshauptstadt Wiesbaden

Ein wichtiger Grundsatz der im Baugesetzbuch verankerten nachhaltigen Stadtentwicklung ist mit Grund und Boden sparsam umzugehen und dabei auch die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Mit dem vorliegenden Baulandkataster trägt die Landeshauptstadt Wiesbaden zur Umsetzung dieser Ziele bei.

Das Bauland­kataster besteht aus unbebauten Grund­stücken sowie unter­genutzten oder nur gering­fügig bebauten Grund­stücken, die nach den Fest­setzungen eines Bebauungs­planes, beziehungs­weise innerhalb der im Zusammen­hang bebauten Orts­teile, bebaubar erscheinen. Darin sind sowohl Grund­stücke für eine mögliche Wohn­bebauung enthalten als auch solche, für die eine gemischte oder gewerbliche Nutzung denkbar ist. Sie werden in Karten erfasst und in Daten­blättern mit Angaben zu Flur, Flur­stücks­nummer, Straßen­namen, Grundstücks­größe und Planungs­recht dargestellt. Des Weiteren sind Luft­bilder beigefügt.

Die Zusammen­stellung der Grund­stücke soll Bau­willigen als Informations­grundlage dienen. Weiter­gehende Details über die Verwert­bar­keit des Grund­stückes, wie die Bebauungs­möglich­keit, die Eigen­tums­verhältnisse und sonstige Rahmen­bedingungen, müssen von den Interessenten eigenständig ermittelt werden. Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich immer nach den bauplanungs- und bau­ordnungs­recht­lichen Vor­schriften. Eine Bebau­barkeit kann verbindlich immer nur über eine beim Bau­aufsichts­amt einzureichende Bau­vor­anfrage oder einen Bau­antrag geklärt werden.

Die Ver­öffent­lichungen des Bau­land­katasters im Internet für die jeweiligen Ortsbezirke wurden in den Wiesbadener Tages­zeitungen durch öffentliche Bekannt­machungen angekündigt – einsehbar bei den Downloads am Ende dieser Seite.

Die betroffenen Grund­stücks­eigentümer können jederzeit schriftlich beim Stadt­planungsamt gegen die Veröffentlichung ihres Grundstücks im Bau­land­kataster Widerspruch einlegen.


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