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Pressemitteilung

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Gesundheit, Homepage
Neue Sprechzeiten im Gesundheitsamt
Für Personen, die im Lebensmittelbereich tätig werden und eine Belehrung gemäß Paragraf 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz benötigen, gelten ab 1. März neue Sprechzeiten: montags von 8.30 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr.
Die Belehrung wird in Form eines Filmvortrags angeboten und dauert 30 bis 45 Minuten. Die Belehrung findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, ist keine Voranmeldung/Terminvergabe erforderlich. Teilweise muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse werden zusätzliche Termine angeboten, überwiegend dienstags oder donnerstags. Hierfür ist es zwingend erforderlich, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren und zu dem Termin eine Person mitzubringen, die beide Sprachen beherrscht und übersetzen kann.

Termine werden per E-Mail unter belehrungen-ifsg@wiesbaden.de oder telefonisch unter (0611) 312828 vergeben.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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