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Standortkonzept für Altkleidersammlung – „Alles aus einer Hand“
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass die Standorte für die Altkleidercontainer in einem Konzept geregelt werden sollen. Dieses Standortkonzept gilt ausschließlich für öffentliche Flächen in der hessischen Landeshauptstadt.
Bereits seit 2015 geht die die Stadt verstärkt gegen das unkoordinierte Aufstellen von Altkleidercontainern vor. Insbesondere bei fehlenden Kontaktdaten an den Containern, bei Gefahr im Verzug (beispielsweise brennenden Containern) oder auch schlichtweg bei Verunreinigung im Umfeld des Containers, konnten die Aufsteller nicht zeitnah zur Beseitigung der Gefahr oder der Störung aufgefordert werden. Deshalb wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17. Dezember 2015 zunächst eine Regelung für städtische Grundstücke getroffen. Diese gilt jedoch nicht für die öffentlichen Verkehrsflächen, so dass hier eine Regelung erforderlich war.

Die Sammlungen gehen oft einher mit der Verschmutzung der Sammelplätze durch außerhalb der Altkleidercontainer illegal abgelagerte Abfälle. Dies hat negative Auswirkungen auf das Stadtbild. Mit der Konzentration auf vorgegebene Sammelplätze ist deren Sauberhaltung leichter zu organisieren und zu überwachen. Die Verwaltung hat daher ein Konzept aus einer Hand vorgeschlagen, das heißt, die Sammlung wird nur durch einen Anbieter im Bereich öffentlicher Straßen und Plätze durchgeführt. Dieser Empfehlung ist die Stadtverordnetenversammlung gefolgt.

Neben der Variante „Alles aus einer Hand“ durch einen caritativen oder einen gewerblichen Sammler hatte die Verwaltung auch eine Sammlung durch die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) und das Ausstellen von Einzelgenehmigungen für jeden Standort vorgestellt. Den von der Verwaltung vorgetragenen Bedenken für diese beiden Varianten hat sich die Stadtverordnetenversammlung angeschlossen.

Das neue Konzept für Wiesbaden, die Sammlung „Alles aus einer Hand“ durch einen caritativen oder einen gewerblichen Sammler, kann somit zum 1. Februar 2019 in Kraft treten und sieht folgende Neuerungen vor:

Die Sammlung von Altkleidern an den gelisteten Standorten wird an einen gewerblichen oder caritativen Sammler vergeben.

Die Erlaubnis wird jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Der Inhaber der Erlaubnis wird insbesondere aufgrund der folgenden Kriterien ausgewählt:

(1) Vorliegen vollständiger und fristgerecht eingereichter Antragsunterlagen
(2) Vorlage einer gültigen Anzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beim Regierungspräsidium (RP) mit der Kopie vom Antwortschreiben des RP
(3) das Garantieren einer ordnungsgemäßen und zuverlässigen Sammlung, beispielsweise durch Nachweis von Referenzen aus bestehenden Geschäftsbeziehungen, kurze Darstellung des Betriebskonzeptes des Sammelunternehmens oder ähnliches
(4) Darstellung der zu erwartenden Leerungsintervalle
(5) angemessene Gestaltung der Container
(6) die Präsenz vor Ort für eine bessere Betreuung der Sammelplätze
(7) die Verpflichtung, die Container nach Ablauf der Sondernutzungserlaubnis auf eigene Kosten unverzüglich zu entfernen.

Bei mehreren gleich geeigneten Antragstellern entscheidet das Los.

Der nächste Wechsel findet zum 1. Februar 2019 statt. Somit können erstmals vom 1. August bis zum 31. Oktober 2018 Anträge für die Zeit vom 1. Februar 2019 bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Ein entsprechender Antrag wird rechtzeitig auf der städtischen Internetseite www.wiesbaden.de veröffentlicht.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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