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Sozialer Arbeitsmarkt startet in Wiesbaden
Mit dem Programm „Sozialer Arbeitsmarkt“ sollen mehr Langzeitarbeitslose in Wiesbaden durch eine individuelle Betreuung und Lohnkostenzuschüsse wieder Arbeit finden.
Wenige Wochen nach dem Beschluss des Bundestags im Dezember 2018 sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass der „Soziale Arbeitsmarkt“ auch in Wiesbaden starten kann. „Damit können wir Langzeitarbeitslosen in Wiesbaden künftig neue Teilhabechancen anbieten, die zudem mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einhergehen“, zeigt sich Sozialdezernent Christoph Manjura erfreut. Noch immer sei Arbeit ein zentraler Schlüssel für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, so Manjura weiter. Nun habe das Kommunale Jobcenter (KJC) endlich die seit vielen Jahren eingeforderte Möglichkeit, langzeitarbeitslosen Menschen neue Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen.

„Unser Ziel ist es, 200 Menschen in den so genannten sozialen Arbeitsmarkt zu vermitteln“, sagt Manjura. Dazu wird ein Team von Coaches und Betriebsakquisiteuren im KJC aufgebaut. Die Mitarbeiter sollen Langzeitarbeitslosen individuell angepasste Chancen zur Rückkehr in ein Erwerbsleben ermöglichen und Arbeitnehmer und Betriebe, bei diesem Prozess begleiten. Auch Arbeitgeber profitieren davon: Private, gemeinnützige und öffentliche Arbeitgeber können für bis zu fünf Jahren Zuschüsse von hundert bis siebzig Prozent des Gehaltes für eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung eines Langzeitbeziehers von SGB-II-Leistungen erhalten und somit die Chance nutzen, dauerhaft neues Personal für ihr Unternehmen zu gewinnen.

Das Inkrafttreten des Paragraphen 16i, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, im Sozialgesetzbuch II zum 1. Januar 2019 macht dies möglich. Die gesetzliche Neureglung baut auf den Erfahrungen des „Bundesprojektes zur Integration von Langzeitarbeitslosen“ auf. Das KJC der Landeshauptstadt Wiesbaden beteiligt sich daran seit 2015. Die Erfahrungen aus dem Langzeitarbeitslosenprogramm zeigen, dass es zur Stabilisierung der neuen Arbeitsverhältnisse einer intensiven Betreuung sowohl der geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeberseite bedarf, um die Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und nachhaltig zu gestalten. „Insbesondere die an der Praxis orientierte Neureglung, die frei von zusätzlichen Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien ist, eröffnet dem kommunalen Jobcenter in Wiesbaden eine Handlungsfreiheit, die viel Potential hat und sich vor allem an dem Menschen orientiert“, sagt Manjura.

Insgesamt umfasst die Zielgruppe der Neuregelung in Wiesbaden etwa 2.400 Personen, die im Langezeitbezug stehen und potentiell von der Regelung profitieren könnten. „Im ersten Schritt der Umsetzung ist es jedoch unser Ziel, etwa zehn Prozent davon zu erreichen“, sagt Manjura. Zu seiner Freude konnten die ersten drei Arbeitsverträge bereits im Januar unter Dach und Fach gebracht werden.

Interessierte werden gebeten, sich im Kommunalen Jobcenter Wiesbaden an Christine Pietsch, Telefon (0611) 316798, Christian Baller, Telelefon (0611) 315642, Dirk Emmelheinz (0611) 316102, oder per Mail an kommAV@wiesbaden.de zu wenden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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