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Oberbürgermeister Mende widerspricht Beschluss des Ältestenausschusses zu Rechtsschutz
Einem Beschluss des Ältestenausschusses zur Kostenerstattung für den Rechtsschutz in einem zivilrechtlichen Verfahren des Stadtverordneten Bernhard Lorenz hat Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende widersprochen. Aufgrund des Widerspruchs wird sich die Stadtverordnetenversammlung mit dem Thema befassen müssen.
Mende begründet seinen Widerspruch damit, dass er aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht das Rechtsamt um die Prüfung des Beschlusses gebeten hat. Das Innenministerium hatte darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls nur eine hälftige Übernahme der Kosten zulässig sein könnte. Diese Auffassung habe das Rechtsamt mit seiner Stellungnahme bestätigt. Auch die Höhe der Kostenerstattung bewertet das Rechtsamt als materiell rechtswidrig.

„Angesichts dieser Sachlage sehe ich mich als rechtlich verpflichtet, dem Beschluss des Ältestenausschusses zu widersprechen. Mir ist es wichtig zu betonen: Dieser Widerspruch erfolgt ohne Ansehen der Person, um deren Verfahren es hier geht, und ohne Bewertung des zugrundeliegenden Rechtsstreits allein aufgrund rechtlicher Einschätzungen“, sagte Mende am Mittwoch.

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