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Historische Maßeinheiten der Nassauer

Maßeinheiten - die Nassauer lebten auf großem Fuß.

Lange Zeit galt nicht nur beim Wiegen vielerlei Maß - auch bei der Streckeneinteilung pflegte jede Region und jeder Kleinstaat eigene Traditionen. Zur Überwindung der zahlreichen, lokalen Unterschiede bei den Längenmaßen wurde, ausgehend von Frankreich am 29. November 1800, nach und nach das metrische System eingeführt.

Bis dahin nahmen die unterschiedlichen Grundmaße der Langenbestimmung in der Regel auf den menschlichen Körper Bezug - der Fuß, die Fingerbreite, die Handbreite, die Handspanne, die Elle und der Schritt finden schon in den ältesten Schriftquellen Erwähnung.

In bestimmten Bereichen, etwa der Landvermessung wurden allerdings schon vor Einführung des metrischen Systems verschiedene geografische Meilen, zum Beispiel ein Äquatorgrad lang) und davon abgeleitete Größen verwendet.

Im Herzogtum Nassau war der Fuß bis 1852 allgemeines Landesmaß. Ein Fuß entsprach einer Strecke von 0,5 Metern, eine Ruthe zehn Fuß und 10 Zoll einem Fuß

Zum Vergleich einige andere deutsche Fußmaße

  • 25,00 Zentimeter  = Fuß im Großherzogtum Hessen-Darmstadt
  • 31,385 Zentimeter = Fuß in Preußen
  • 33 1/3 Zentimeter  = Fuß in der Pfalz

Man sieht, die Nassauer und auch die Wiesbadener lebten damals auf vergleichsweise großem Fuß.

Die verschiedenen alten deutschen Fußmaße sind durch den Norddeutschen Bund und die Übernahme seiner Gesetze bei der Gründung des Deutschen Reiches 1871 sowie den darauf folgenden deutschen Beitritt zur internationalen Meterkonvention (1875) ganz aufgegeben worden.

Alle übrigen Maße - beispielsweise die Gewichtsmaße - unterschieden sich nicht nur von Land zu Land sondern lange auch von Ort zu Ort. Die meisten Orte im Herzogtum Nassau orientierten sich dabei an den Mainzer Maßen und Gewichten.

Beispiele für früher in Nassau gebräuchliche Maße und Gewichte

  • 1 Ohm  = 20 Viertel  = 80 Maß  = 320 Schoppen  = 135,56 Liter
  • 1 Malter  = 4 Virnsel  = 16 Kümpfe  = 64 Gescheid  = 109,06 Liter
  • 32 Loth  = 128 Quentchen  = 470,68 Gramm (leichtes Pfund von Mainz 1802)

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