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Elternbeirat

Die Hessische Verfassung legt fest, dass Erziehungsberechtigte über die Gestaltung des Schulunterrichts mitbestimmen dürfen.

Eltenbeiräte nehmen die Interessen der Elternschaft auf Klassen-, Jahrgangs-, Abteilungs- und Schulebene sowie auf Kreis- beziehungsweise Stadtebene wahr.

Der Schulelternbeirat muss unter anderem allen Entscheidungen der Schulkonferenz über die Gestaltung des Unterrichts zustimmen und besitzt Anhör-, Informations- und Initiativrechte.

Der Stadtelternbeirat vertritt alle Schulformen entsprechend ihrem Anteil an Schülern in der Stadt. Das Gremium hat die Aufgabe, die Eltern gegenüber dem Land und der Stadt Wiesbaden in allen schulübergreifenden Angelegenheiten zu vertreten.

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