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Gemeinsamer Unterricht

Der gemeinsame beziehungsweise integrative Unterricht stellt eine besondere Form der sonderpädagogischen Förderung dar.

Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf können an der allgemeinen Schule gemeinsam unterrichtet werden, wenn dort die Voraussetzungen gegeben sind. Keine Form der Behinderung ist ausgeschlossen.

Die intensive Betreuung durch eine zusätzliche Förderschullehrkraft wirkt für alle Kinder und Jugendlichen positiv auf die Unterrichtsgestaltung.

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