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Rund um den Schulanfang

Mit der Einschulung beginnt nicht nur für zahlreiche Kinder, sondern auch für ihre Eltern ein neuer Lebensabschnitt, der nach Orientierung verlangt.

Welche Formalien sind bei der Einschulung zu berücksichtigen? Wie kann ich den speziellen Begabungen und Erfordernissen meines Kindes gerecht werden? Mehr dazu auf den folgenden Seiten.


Anmeldung / Beginn der Schulpflicht

Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August.

Die Eltern werden von der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule schriftlich zur Anmeldung aufgefordert.

Die Kinder werden in den Monaten März / April des Vorjahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, direkt bei der zuständigen Schule angemeldet. Das Datum der Anmeldewoche wird über die örtliche Presse, Kindergarten und auf Plakaten veröffentlicht. Neben der Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes ist die Feststellung deutscher Sprachkenntnisse erforderlich.


Betreuende Grundschule

Mit den Betreuenden Grundschulen wird das traditionelle Betreuungsangebot des Amtes für Soziale Arbeit in bestimmten Stadtteilen erweitert. Ziele der Betreuenden Grundschulen sind die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, den Lebensalltag und die Schullaufbahn der Schüler abzusichern und die Bildungsbeteiligung von Schülern zu verbessern.

Die Betreuung findet in den Räumen der Schule eine halbe Stunde vor Schulbeginn bis nachmittags statt. Gegen Kostenbeteiligung wird auch ein Mittagessen angeboten. Für die Nachmittagsangebote mit Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangeboten müssen die Kinder fest angemeldet werden.


Eingangsstufe

An Grundschulen mit Eingangsstufe ist die Einschulung fünfjähriger Kinder möglich. An diesen Schulen haben sich zweijährige Eingangsstufen entwickelt, in denen Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen und Lehrerinnen oder Lehrer in gemeinsamer Arbeit die Kinder behutsam in das schulische Lernen einführen.

Nach der Eingangsstufe besuchen die Kinder weitere drei Jahre die Grundschule, um dann im gleichen Alter wie bisher in die Sekundarstufe überzugehen. Eine Eingangsstufe beginnt mit Jahrgang "Null". Die Kinder besuchen die Grundschule somit in der Regel fünf Jahre (Jahrgang null, erste, zweite, dritte, vierte  Klasse, teilweise jahrgangsübergreifend), bevor sie auf weiterführende Schulen wechseln.

An Eingangsstufen-Schulen sollte sowohl eine verkürzte Verweildauer (vier statt fünf Jahre) als auch bei Bedarf eine Verlängerung möglich sein.


Schulfähigkeit

Vorzeitige Einschulung
Kinder, die in der Zeit nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.

Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die vorzeitige Aufnahme von einer zusätzlichen schulpsychologischen Beurteilung abhängig gemacht werden. Die Aufnahme fünfjähriger Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, ist in Wiesbaden an Grundschulen mit Eingangsstufe möglich.

Zurückstellung vom Schulbesuch
Bestehen vor der Einschulung oder während des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob das Kind geistig, seelisch, körperlich oder sozial genügend entwickelt ist, um am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen, kann die Schulleitung das Kind für die Dauer eines Schuljahres vom Schulbesuch zurückstellen. Voraussetzung für diese Entscheidung ist die Anhörung der Eltern und die Beteiligung des schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes.

Die Zeit der Zurückstellung wird nicht auf die Dauer der Schulpflicht angerechnet. Alternativ können schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder auf Antrag der Eltern eine Grund- oder Förderschule mit Vorklasse besuchen. Verfügt das Kind nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse, kann ebenfalls die Zurückstellung für ein Jahr erfolgen. Deutschkenntnisse können in schulischen Sprachkursen oder gegebenenfalls beim Besuch der Vorklasse vermittelt werden.


Sichere Schul- und Freizeitwege

Auf dem Schulweg lauern viele Gefahren, die von Kindern und besonders von Schulanfängern noch nicht richtig eingeschätzt können.

Die letzten beiden Wochen vor Schulbeginn sollten Eltern dazu nutzen, mit ihren Kindern den Schulweg einzuüben. Der sicherste Weg muss nicht immer der kürzeste sein. Tipps dafür, welche Wege sinnvoll sind, gibt die Deutsche Verkehrswacht.


Vorklasse

Schulpflichtige, aber nicht schulreife Kinder können auf Antrag der Eltern in eine Vorklasse aufgenommen werden, die von sozialpädagogischen Fachkräften geleitet wird.

Die Vorklasse hat den Auftrag, die Kinder mittels eines auf die individuelle Entwicklungs- und Lernsituation abgestimmten Förderplans soweit zu fördern, dass sie in der ersten Jahrgangsstufe erfolgreich mitarbeiten können. Am Ende der Vorklasse wird ein Entwicklungsbericht mit Empfehlungen für die weitere Förderung gegeben.

Außer an Grundschulen bestehen Vorklassen auch an Förderschulen.

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