Hinweise für Zeltgäste

  • Grundsätzlich müssen sich alle Zeltgäste mindestens drei Tage vorher telefonisch anmelden.
  • Am Ankunftstag muss sich während der Hauptöffnungszeiten bis spätestens 19.30 Uhr unter Vorlage eines gültigen Reisepasses, Personal- oder Schülerausweises beim Personal vor Ort gemeldet werden.
  • Jugendliche (auch Gruppen) unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zelten.
  • Jugendliche von 16 bis 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen.
  • Größere Jugendgruppen werden nur zugelassen, wenn für eine ausreichende Betreuung durch verantwortliche Erwachsene gesorgt ist.
  • Nachts wird keine Aufsicht gestellt.
  • Die Zeltgäste - insbesondere die Verantwortlichen der Jugendgruppen - sind für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

Bei Zuwiderhandlung wird Hausverbot erteilt.

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