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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Wiesbaden

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Wiesbaden arbeitet auf Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und kontrolliert die Umsetzung des HGlG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Stadtverwaltung.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Wiesbaden arbeitet auf Basis des Hessischen Gleichberech­tigungsgesetz (HGlG) und kontrolliert die Umsetzung des HGlG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in der Stadtverwaltung. Sie ist im Dezernat I direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet und hat dadurch den direkten Draht zur Dienststellenleitung mit regelmäßigen Informationen und Austausch zu gleichstellungs­relevanten Aspekten von geplanten Maßnahmen in der Verwaltung.

Sie berät die Dienststellenleitung und die Dienststelle, um die Verwirklichung der Chancengleich­heit von Frauen und Männern voranzutreiben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Beruf und Pflege für Frauen und Männer zu verbessern sowie die immer noch bestehende Unterrepräsen­tanz von Frauen im öffentlichen Dienst, insbeson­dere in den Führungspositionen abzubauen.

Das Beratungsangebot richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte der Stadtverwaltung.  Wir beraten persönlich, telefonisch oder per Mail, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, arbeiten weisungsfrei und unterstützen Mitarbeitende in Fragen die Chancengleichheit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Beruf und Pflege betreffen und auch in Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der LH Wiesbaden wird qua Gesetz (HGlG) an allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen der Dienststelle beteiligt, konkret zum Beispiel bei allen Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Höhergruppierungen und Beförderungen, Kündigungen, Organisationsveränderungen und Projekten zur Arbeitgeberattraktivität. Sie gibt Stellungnahmen ab zu Magistratsvorlagen, Organisationsverfügungen und personellen Maß­nahmen und kann bei Verstößen gegen das HGlG oder den Frauenförder- und Gleichstellungsplan Bedenken oder Widerspruch einlegen. Wir greifen auch eigeninitiativ Themen in der Stadtverwaltung auf.

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