Kommunale Arbeitsvermittlung

Kommunale Arbeitsvermittlung in Wiesbaden
Kommunale Arbeitsvermittlung in Wiesbaden | © wiesbaden.de

Die Landeshauptstadt Wiesbaden nutzt die Möglichkeit, die Hartz-IV-Reform mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe selbst umzusetzen. Seit 1. Januar 2005 hat sie die alleinige Verantwortung für erwerbsfähige Hilfsbedürftige im Alter von 15 bis 64 Jahren. Damit übernimmt das Amt für Soziale Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes II und die Eingliederung von Arbeitslosen in Erwerbstätigkeit, die keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit haben.

In anderen Städten und Landkreisen werden diese Aufgaben oftmals von sogenannten Arbeitsgemeinschaften aus Stadt/Kreis sowie örtlicher Agentur für Arbeit ausgeführt, doch Wiesbaden und wenige andere ausgewählte Gebietskörperschaften haben eine "Option" auf alleinige Umsetzung von Hartz IV eingeräumt bekommen.

Beauftragt mit der konkreten Vermittlungsarbeit in Wiesbaden ist die neu gegründete Kommunale Arbeitsvermittlung "KommAV" im Amt für Soziale Arbeit. Handelt es sich um Jugendliche unter 25 Jahren ohne Berufsausbildung, ist dagegen die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden zuständig.

Beide Einrichtungen sind kompetente Ansprechpartner für Arbeitgeber, die freie Arbeits- oder Ausbildungsplätze besetzen möchten. Arbeitsuchende Arbeitslosengeld-II-Berechtigte finden in der "KommAV" und in der Ausbildungsagentur  kompetente Fachkräfte, die sie mit individueller Beratung und Begleitung bei der Aufnahme einer Erwerbsarbeit oder eines Qualifizierungsangebotes unterstützen.


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