Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt erwerbsfähige Menschen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie zum Beispiel keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben oder ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.
Wiesbadenerinnen und Wiesbadener können Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen, wenn sie zum Beispiel vorübergehend voll erwerbsunfähig sind und ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.
Maßgeblich für die Höhe des Wohngeldes sind das erzielte Familieneinkommen, die Mietaufwendungen und die Familiengröße.
Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, hohem Alter oder bei besondern sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung benötigen, können Leistungen beanspruchen. Die Leistungserbringung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gibt es auf Anfrage per E-Mail Broschüre "Sozialhilfe und Grundsicherung" kostenlos.