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Wiesbadener Integrationspreis 2024

Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird im Jahr 2024 zum achtzehnten Mal den Integrationspreis verleihen. Bewerbungen können formlos bis Dienstag, 30. April, eingereicht werden.

Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, herausragendes Engagement im Bereich der Integration entsprechend zu würdigen. 

Der Integrationspreis ist auch in diesem Jahr wieder mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich an Einzelpersonen, die in Wiesbaden wohnen, oder Vereine, Verbände und sonstige Institutionen und Initiativen aus Wiesbaden verliehen, die im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte herausragendes Engagement bewiesen haben. 

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann pro Projekt oder Maßnahme nur einmal verliehen werden. Bewerbungskriterien sind unter anderem die Pionierfunktion, der innovative Ansatz, die Nachhaltigkeit sowie die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen des Projektes beziehungsweise der Maßnahme. 

Eine zwölfköpfige, unabhängige Jury, die unter anderem aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, der für Integration zuständigen Dezernentin, Vertreterinnen und Vertretern des Ausländerbeirats, der evangelischen und katholischen Kirche sowie der jüdischen und islamischen Gemeinden besteht, entscheidet über die Verleihung des Integrationspreises.

Bewerbung und Verleihung

Der Integrationspreis wird durch den Oberbürgermeister verliehen. 

Bewerbungen können formlos bis Montag, 30. April, beim Amt für Zuwanderung und Integration, Alcide-de-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden, per Post oder per E-Mail an integrationwiesbadende eingereicht werden. 

Bei Fragen steht die zuständige Mitarbeiterin der Integrationsabteilung Ghezzi de Nisi, Telefon (0611) 312598, E-Mail: integrationwiesbadende), zur Verfügung.


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