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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die bestehende und geplante Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar.

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan ist für die Stadt ein wichtiges Planungsinstrument, da die verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) aus ihm entwickelt werden. Er hat sich an den Vorgaben der übergeordneten Landesentwicklungs- und Regionalplanung zu orientieren.

Im Rahmen der Aufstellung eines Flächennutzungsplans werden die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Behörden, Fachämter und Nachbargemeinden in mehreren Schritten beteiligt.

Aufgabe der Flächennutzungsplanung ist die Zusammenführung der Ziele der Stadtentwicklung insbesondere in Bezug auf

  • die Darstellung von Bauflächen zum Beispiel für Wohnen und Gewerbe,
  • die Ausstattung des Stadtgebiets mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (zum Beispiel Schulen und Kirchen),
  • die wichtigsten Verkehrstrassen,
  • verschiedene Arten von Grünflächen (wie Kleingärten, Parkanlagen und Friedhöfe) sowie
  • Flächen für die Landwirtschaft und Wald.

Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung. Er dient als Beurteilungsgrundlage für spätere konkrete Planungen.

Der Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2003 rechtswirksam. Er besteht aus der Planzeichnung und einem Erläuterungsbericht mit Themenkarten.

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