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Städtebaulicher Rahmenplan Komponistenviertel

Das "Komponistenviertel" in Wiesbaden stellt sich als ein innerhalb der Gesamtstadt zentral gelegenes, repräsentatives und das Stadtbild der Landeshauptstadt besonders prägendes Wohn- und Villengebiet dar.

Für das "Komponistenviertel" in Wiesbaden wurde zum Thema "Bauen im Bestand" eine städtebauliche Studie erstellt. Die Studie beleuchtet das komplexe städtebauliche Thema der Nachverdichtung in bestehenden Siedlungsstrukturen. Die Ergebnisse der Studie und die hieraus abgeleiteten Vorschläge und Konzepte wurden im November 2006 allen an der künftigen Entwicklung des Gebietes Beteiligten und der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die umfangreiche städtebauliche Untersuchung lässt die Vielschichtigkeit des Gebietscharakters erkennen, angefangen von der an antiken und romantischen Vorbildern orientierten Villenlandschaft des frühen und mittleren 19. Jahrhunderts über die voluminösen Repräsentationsbauten der wilhelminischen "Weltkurstadt" und der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu den teilweise heftig umstrittenen Neubauten unserer Zeit. Ein Blick zurück zeigt, dass zur Problematik der Nachverdichtung vergleichbare Diskussionen in Wiesbaden lange Tradition haben. Bereits um das Jahr 1900 erhitzten diese Diskussionen die Gemüter und erforderten das steuernde Eingreifen in die bauliche Entwicklung der Stadt, was in der Folge zur Erstellung von zahlreichen Bau- und Fluchtlinienplänen führte.

Die städtebauliche Untersuchung zeigt neben den städtebaulichen Qualitäten und Potenzialen bestehende Defizite und künftige Handlungsbedarfe auf. Da große Teile des Stadtgebiets von Wiesbaden heute weitgehend "fertig gebaut" sind, werden künftige Baumaßnahmen vor allem Projekte des Stadtumbaus sein. Dazu zählen der Ersatz von nicht mehr zukunftsfähigen baulichen Strukturen und Projekte der Nachverdichtung. Beide städtebaulichen Aufgaben stehen im Brennpunkt aktueller öffentlicher Diskussionen in Wiesbaden. Sie sind auch in Zusammenhang mit weiterführenden grundsätzlichen Überlegungen zum Umgang mit dem baukulturellen Erbe der Stadt und mit der einzigartigen "historischen Stadtlandschaft" insgesamt zu sehen.

Vor diesem Hintergrund wurden die aus der Studie abgeleiteten Vorschläge und Konzepte fachlich überprüft und in Teilbereichen auch aktuellen Entwicklungen wie beispielsweise dem parallel laufenden Verfahren zum "Städtebaulichen Rahmenplan Kureck" angepasst.

Aufgrund der regen Bautätigkeit und des zunehmenden Handlungsbedarfs innerhalb des Gebietes hat die Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2013 den heute rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Komponistenviertel“ als Satzung beschlossen. Das Entwicklungskonzept bildet die Grundlage des zur bauleitplanerischen Steuerung erforderlichen Bebauungsplans. Ziel ist es, die bestehende Siedlungsstruktur des Gebietes zu bewahren und gleichzeitig eine behutsame bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Entwicklungsziele und Zusammenfassung in Teilplänen

Das vorliegende Entwicklungskonzept fasst die wesentlichen städtebaulichen Entwicklungsziele und Maßnahmen für das Komponistenviertel zusammen und zeigt die Zusammenhänge mit den angrenzenden Wohngebieten auf. Städtebauliche Ziele wurden zu den Themen Entwicklung der Bebauungsmöglichkeiten, bauliche Gestaltung und für die Bereiche Verkehr sowie Grün- und Freiflächen separat erarbeitet und in vier thematischen Konzeptplänen festgehalten.

Schlussfolgerungen und Maßnahmen zur Umsetzung

Übergeordnetes Ziel ist es, zum einen das Villengebiet und dessen Qualitäten zu erhalten und zum anderen eine zeitgemäße Weiterentwicklung zu ermöglichen. Vor allem der Erhalt der historischen Villen im gründerzeitlichen Bereich muss gewährleistet und auch rechtlich gesichert werden.

In den Bereichen mit historischer Bebauung sind die hochrangigen Villen und Einzelgebäude als Kulturdenkmale unter Schutz gestellt, daneben sind Gesamtanlagen nach dem Denkmalschutzgesetz ausgewiesen. Besonders die Ausweisung als Einzelkulturdenkmal bietet einen Schutz vor nachteiligen Veränderungen. Es ist daher auch zukünftig im Rahmen von baulichen Maßnahmen zu prüfen, ob weitere Gebäude wie auch besondere Gebäude der Neuzeit unter Schutz gestellt werden können. Hierbei sind auch die Möglichkeiten zur Erweiterung und Arrondierung der Gesamtanlagen im historischen Bereich zu prüfen.

Im Bereich der Bauleitplanung hat eine Prüfung der alten Satzungen stattgefunden, verbunden mit dem Ziel der Anpassung und Reduzierung der zahlreichen alten Bebauungspläne, Fluchtlinienpläne und Satzungen. Auch die bisher unbeplanten Bereiche nördlich der Schumannstraße wurden in den Bebauungsplan einbezogen und zusammenfassend überplant.

Neben dem Denkmalrecht und der Bauleitplanung, die wesentlich zur Erhaltung und Steuerung der Entwicklung beitragen können und den rechtlichen Rahmen setzen, soll ein breites Bewusstsein für die Besonderheiten des Gebietes bei allen Bewohnern und den am Bauen Beteiligten geschaffen werden.

Durch die Wissensvermittlung, beispielsweise in Form des bereits vorhandenen Ratgebers "Bauen in Villengebieten" oder einer neuen Gestaltungsfibel, kann den privaten Bauherren und Akteuren eine Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden. Auch bei der Durchführung von kleineren baulichen Maßnahmen kann so ein wertvoller Beitrag zur verträglichen Weiterentwicklung des Komponistenviertels geleistet werden.

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