Sprungmarken

Umgang mit Sperrmüll

Was tun, damit Sperrmüll nicht tagelang am Straßenrand steht und auf dem Gehweg verteilt wird? Das Umweltamt berät zum richtigen Umgang mit alten Möbeln und Co.

Sperrmüll aus privaten Haushaltungen holen die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) bis zu vier Mal pro Jahr kostenlos ab. Damit die Sperrmüllabfuhr reibungslos verläuft und das Stadtbild so wenig wie möglich durch die Sperrmüllansammlungen beeinträchtigt wird gilt es, die hierfür festgelegten Regeln auch einzuhalten.

Abzuholender Sperrmüll ist beim Servicecenter der ELW zuvor anzumelden und darf erst am Abend vor dem zugewiesenen Abholtermin bereitgestellt werden. Dabei ist der Sperrmüll so zu positionieren, dass er gut abzutransportieren ist, andererseits aber den Verkehr nicht behindert oder gefährdet. Darauf werden die Kunden und Kundinnen bei der Terminvergabe durch das ELW-Servicecenter besonders hingewiesen.

Leider halten sich nicht alle die Sperrmüll anmelden an diese Vorgaben. Häufig wird Sperrmüll schon mehrere Tage vor dem eigentlichen Abholtermin abgestellt. So beeinträchtigt der Abfall länger als nötig das Stadtbild, und er wird immer wieder von Passanten nach verwertbaren Materialien durchsucht und dabei über eine größere Fläche verteilt.

Das vorzeitige sowie das verkehrsgefährdende Herausstellen des Sperrmülls stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Kreislaufwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden dar. Gleiches gilt für das unbefugte Durchsuchen oder Wegnehmen des zur Abholung vorgesehenen Sperrmülls. Das Umweltamt, welches allgemein für die Überwachung und Ahndung illegaler Abfallablagerungen in den Stadtgrenzen zuständig ist, führt Bußgeldverfahren bei ordnungswidrigem Umgang mit Sperrmüll durch. Verstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro geahndet.

Weitere Informationen zum korrekten Umgang mit und zur Anmeldung von Sperrmüll bieten die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden unter dem unten angegebenen Kontakt.

Anzeigen