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Verdachtsflächendatei

In der Verdachtsflächendatei der Stadt Wiesbaden sind alle Informationen zu möglichen Boden- und Grundwasserkontaminationen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt gesammelt. Diese Daten werden seit Mitte der 80er-Jahre systematisch erfasst und in der Datenbank dokumentiert.

Die Erfassung startete mit den kommunalen Altablagerungen – beispielsweise Hausmülldeponien – und Gaswerksstandorten, die durch Befragung der Ortsbeiräte, den Entsorgungsbetrieben und den beteiligten Ämtern identifiziert wurden. Im zweiten Schritt wurden die Gewerbekarteikarten und Gewerbemeldungen der Landeshauptstadt Wiesbaden zwischen den Jahren 1935 und 1996 ausgewertet. Seitdem wird die Verdachtsflächendatei jährlich mit dem Gewerberegister abgeglichen und aktualisiert.

Inzwischen wurden alle erfassten Standorte überprüft und bewertet, entweder im Rahmen laufender Untersuchungen und Verwaltungsverfahren oder in einem eigenen fachlichen Arbeitsschritt. Dadurch konnten die Erfassungsergebnisse – insgesamt rund 10.500 Flächen mit zirka 28.000 Gewerbeabmeldungen – so eingegrenzt werden, dass heute insgesamt rund 3.230 Altflächen eindeutig identifiziert und lokalisiert sind, deren Altlastenverdacht möglich, wahrscheinlich oder nachgewiesen ist. Nicht altlastenrelevante Standorte konnten so ausgeschlossen werden.

Mit der Verdachtsflächendatei steht somit ein jederzeit aktuelles, zuverlässiges und fachlich qualifiziertes Werkzeug für verschiedenste Aufgaben des Umweltamtes zur Verfügung:

  • Auskunft an Grundstückseigentümer oder Bauwillige über die Altlastenrelevanz / mögliche Schadstoffverunreinigungen ihres Grundstücks. Rechtsgrundlage: Umweltinformationsgesetz
  • Regelmäßige Weitergabe der Daten an die Bauaufsicht zur systematischen Überprüfung der Bauanträge in der Landeshauptstadt Wiesbaden, verbunden mit der frühzeitigen Information des Bauherrn über mögliche Schadstoffverunreinigungen seines Baugrundstücks sowie Hinweise zum Umgang mit dieser Problematik. Rechtsgrundlage: Hessische Bauordnung
  • Rechtssichere Aufstellung der Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) unter Berücksichtigung von Flächen mit möglichen Bodenkontaminationen. Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch
  • Untersuchung und gegebenenfalls Sanierung von altlastenrelevanten Standorten in kommunaler Verantwortung, sei es als Verursacher – beispielsweise Altablagerungen, Gaswerke – oder als Grundstückseigentümer – beispielsweise Walkmühle. Rechtsgrundlagen: Bundes-Bodenschutzgesetz i.V. mit dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz 

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