Schritt 8

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Der Startschuss - Die Anlage wird in Betrieb genommen

Der Handwerker wird nach Aufbau der Anlage die Inbetriebnahme zusammen mit dem Energieversorger durchführen. Man erhält ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand des Einspeisezählers festgehalten wird.

Seit dem ersten Januar 2009 besteht für Betreiber von Solarstromanlagen eine besondere Meldepflicht als Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Man muss den Betrieb der Anlage mit folgenden Daten der Bundesnetzagentur melden: Standort der Anlage, Name des Netzbetreibers, Leistung der Anlage in Kilowatt, Tag der Inbetriebnahme.

Von nun an ist man Stromproduzent

Der zuständige Stromversorger wird mit dem Betreiber einen entsprechenden Vertrag schließen und den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten.
 
Zum Beispiel: Anlagen bis 30 Kilowatt-Größe, wenn 2009 ans Netz angeschlossen: 43,01 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde Strom für die nächsten 20 Jahre.

Eine Liste der Einspeisevergütung findet man unten auf dieser Seite.

Spätestens jetzt sollte man der Gebäudeversicherung die Photovoltaik-Anlage als neuen Bestandteil des Gebäudes anzeigen, damit man zum Beispiel bei Sturmschäden abgesichert ist. Vielleicht wird die Anlage aber schon über die bestehenden Versicherungen abgedeckt. Man sollte sich auf jeden Fall bei der Versicherung erkundigen.

Auch in der nächsten Steuererklärung ist die Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen. Dies wirkt sich in der Regel positiv aus und verringert die Steuerlast. Wenn man selbst nicht sehr bewandert in Steuerangelegenheiten ist, lohnt es sich sicher, auch zu diesen Fragen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Informationen zur Einspeisevergütung 2009 bis 2011 pro Kilowattstunde

2009 2010 2011
Aufdachanlage bis 30 kW          43,01 Cent   39,57 Cent   36,01 Cent  
Aufdachanlage 30 - 100 kW 40,91 Cent 37,64 Cent 34,25 Cent

Die Vergütung wird gleich bleibend für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Die Monate des Jahres der Inbetriebnahme werden noch angerechnet.

Bei Eigenverbrauch des erzeugten Stroms werden zusätzlich zur Stromeinspeisung 25,01 Cent pro Kilowattstunde gewährt.

Die Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise die Netzbetreiber sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaikanlagen entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein Einspeisevertrag geschlossen.


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