Sprungmarken

Neues Anflugverfahren

Das mit der neuen Landebahn eingeführte Anflugverfahren erhöht die Lärmbelastung für Wiesbaden bei Ostwetterlage.

Am 10. März 2011 wurden umfangreiche Änderungen im Luftraum und an den Anflugverfahren im Bereich der Anflugkontrolle Frankfurt eingeführt, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens stehen.

Seit 30. Oktober 2011 ist die neue Landebahn Nordwest in Betrieb. Ihre Endanfluglinien machen es nach Aussage der Deutschen Flugsicherung (DFS) nötig, den Gegenanflugverkehr weiter nach Norden zu verlegen. Damit können die von der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde geforderten Mindestabstände zwischen den Verkehrsströmen eingehalten werden.

Der nördliche Gegenanflug wurde praktisch von links- auf rechtsrheinisches Gebiet verlegt. Bei Ostwetterlage führt dies bei etwa der Hälfte aller Anflüge auf den Flughafen Frankfurt zu einer erhöhten Belastung im Stadtgebiet von Wiesbaden und im Rheingau.

Der Gegenanflugverkehr führt den anfliegenden Verkehr parallel entgegen der Landerichtung zu den Eindrehbereichen, in welchen die Flugzeuge auf die Endanfluglinien eingedreht und in eine Landereihenfolge gebracht werden. Die den Gegenanflug beschreibende Flugbahn zieht sich von weit östlich des Flughafens nach weit westlich (bei Ostbetrieb) des Flughafens. Nach Auskunft der Deutschen Flugsicherung ist es daher nicht möglich, sämtliche besiedelten Gebiete von Überflügen oder nahen Vorbeiflügen auszunehmen. Bei Ostbetrieb bewegen sich die anfliegenden Flugzeuge aufgrund der gegenüber dem Westbetrieb kürzeren Restflugstrecke in tieferen Flughöhen.

Die DFS führt aus, dass die eingeführten Flugverfahren die beste Möglichkeit darstellten, alle Verkehrsströme und Abhängigkeiten zueinander in Einklang zu bringen. Es handele sich dabei nicht um ein neues Verfahren, sondern um die Verlegung eines bereits bestehenden Verfahrens. Dies habe zur Folge, dass keine gesonderte Genehmigung notwendig sei.

Das städtische Umweltdezernat versucht, durch Einwirkung auf die DFS als auch über die Fluglärmkommission diese in Folge des Flughafenausbaus veranlasste Mehrbelastung für Wiesbaden durch geeignete Maßnahmen auf ein verträgliches Maß zurückzuführen.

Anzeigen