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Grundsätze

Leitbild in der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen (Biotope, Landschaftsbestandteile) mit möglichst hoher Arten- und Formvielfalt (Biodiversität). Hierbei richten sich die meisten Maßnahmen und Nutzungen nach traditionellen Nutzungsformen der letzten drei Jahrhunderte, wie sie für das mitteleuropäische Gebiet kulturell entstanden sind. Diese Kulturlandschaften und deren Bestandteile prägen nach wie vor unsere Vorstellungen von Landschaftsbildern. Gepflegte Wegränder und Hecken, Streuobstwiesen, bunte verschiedenartige Grünländer und Bäche mit Ufergehölzen aus Erle und Weiden sind typische Landschaftselemente im Wechsel mit Ackerbauflächen und Wäldern. Große ungenutzte Flächen wie Urwälder (Naturlandschaften) gibt es in unserer Region kaum. Attraktive vielgestaltige Landschaften, wie sie in Wiesbaden noch zu finden sind, bedürfen aber der extensiven Nutzung und Pflege. Dies gilt insbesondere für Wiesen und Streuobstbestände.

Grundsätzlich soll ein Höchstmaß an biologischer Vielfalt erreicht werden. Der Naturschutz hat weiterhin den Auftrag, kulturhistorische Landschaftsnutzungen (Landnutzungsformen) und Besonderheiten zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln - also entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz „... die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft ... nachhaltig zu sichern ..." Dies schließt Naturlandschaftsbestandteile ein.