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Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog enthält Entwicklungsmaßnahmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Nutzungsänderungen sowie Sanierungs- und Pflegemaßnahmen. Er besteht aus einem Erläuterungsbericht und einem Kartenwerk. Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in tabellarischer Form getrennt nach Ortsbeiratsbezirken der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Tabellen enthalten die Kategorien:

Laufende Nummer

Die laufende Nummer besteht aus der Kennziffer des Ortsbeiratsbezirkes und der fortlaufenden Nummerierung im Ortsbezirk. Durch die laufende Nummer ist eine eindeutige Zuordnung zwischen der Flächendarstellung in der Themenkarte und der textlichen Beschreibung im Maßnahmenkatalog vorhanden.

Lage/Beschreibung des Ist-Zustandes

Hier wird die Lage der Fläche im Ortsbeiratsbezirk näher bezeichnet und die Nutzungsart oder Ausprägung der Fläche gemäß der Realnutzungskartierung aufgeführt.

Entwicklungsziele

Bei den Entwicklungszielen werden die Schutzgüter benannt, die von der Maßnahme betroffen sind. Außerdem wird das grundsätzliche Entwicklungsziel aufgeführt.

Maßnahmenbeschreibung

Hier werden die konkreten Maßnahmen zur Erreichung des Entwicklungszieles im Einzelnen beschrieben. Hierzu gehören teilweise auch Maßnahmen, die Defizite oder Fehlentwicklungen zunächst beseitigen müssen.

Art der Maßnahme

Die Art der Maßnahme zeigt übersichtlich, ob es sich um eine Pflege-, Entwicklungs- und/ oder Ausgleichsmaßnahme handelt oder ob ein Schutz- und/oder Sanierungserfordernis besteht.

Priorität

Hier wird aus landschaftsplanerischer Sicht eine Aufteilung in drei Stufen vorgenommen oder auf die Abhängigkeit des Eingriffszeitpunktes verwiesen. Die Stufe 1 bedeutet die höchste Priorität und die Stufe 3 die geringste Priorität. Konkrete Zeitvorgaben sind damit jedoch nicht verbunden. Die Einstufung wurde primär nach fachlichen und nicht nach umsetzungstechnischen oder wirtschaftlichen Kriterien vorgenommen.

Fördermöglichkeit

Die Spalte Fördermöglichkeit enthält Vorschläge für derzeit aktuelle externe Förderprogramme zur Mitfinanzierung der Maßnahme. Außerdem wird aufgezeigt, ob es sich um eine in einem Bebauungsplan zugeordnete Kompensationsfläche, ein Kompensationsflächenpotential in einem Bebauungsplan oder um ein grundsätzliches Kompensationsflächenpotential handelt. Nicht aufgeführte oder spätere neue Förderprogramme sind damit jedoch nicht ausgeschlossen.

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