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Landschaftsschutzgebiet "Stadt Wiesbaden"

Große Teile des nicht bebauten Bereichs im Wiesbadener Stadtgebiet (Außenbereich) sind seit dem 12. Oktober 2010 wieder durch eine Landschaftsschutzgebietsverordnung geschützt. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist.

Mit dem Landschaftsschutzgebiet "Stadt Wiesbaden" soll erreicht werden,

  • die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt und Schönheit und kulturhistorischen Bedeutung und Nutzung zu erhalten, zu sichern und wiederherzustellen,
  • die zusammenhängenden Waldgebiete als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten,
  • Fließgewässer und Auen wegen ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern,
  • die Entwicklung der Vielfalt, der Eigenart und der Schönheit des Landschaftsbildes als Erlebnisraum für die landschafts- und freiraumgebundene Erholung zu sichern,
  • Landschaftsteile, die in ihrem Bestand bedroht sind, insbesondere Streuobstwiesen, Hohlwege, Terrassen aber auch Biotopvernetzungsstrukturen zu erhalten und zu entwickeln.

Die geschützten Gebiete sind in zwei Zonen unterteilt. In Zone-1-Flächen hat der Naturschutz gegenüber sonstigen Nutzungen, wie beispielsweise der Landwirtschaft, Freizeitaktivitäten oder Gartennutzungen eine höhere Priorität.

Diese Zone beschränkt sich weitgehend auf die in Wiesbaden bedeutsamen Bachtäler und Bachauen, sowie auf die gesetzlich geschützten Biotope und Biotopkomplexe und die klimatisch bedeutsamen Kalt- und Frischluftbahnen für Wiesbaden. Auf Zone-2-Flächen stehen die verschiedenen Außenbereichsnutzungen und der Naturschutz gleichberechtigt nebeneinander.

Das Landschaftsschutzgebiet „Stadt Wiesbaden“ mit seiner Einteilung in Zone-1- und 2-Flächen sowie die gesetzlichen Grundlagen können unter auf dieser Seite herunter geladen werden.

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