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Hochwasserschutz - Bach- oder Fluss-Hochwasser - Wo liegt der Unterschied?

Die Hochwasserereignisse von Bächen und Flüssen unterscheiden sich deutlich in ihrer Erscheinung und in ihrem Gefahrenpotenzial. Dementsprechend ist von öffentlicher und privater Seite zum Teil unterschiedlich vorzusorgen.

Bach-Hochwasser

Hochwasser kann an Bächen bereits durch kurzzeitige Starkniederschläge, wie bei sommerlichen Gewitterregen, ausgelöst werden. Dies gilt vor allem, wenn die Bäche kleine Einzugsgebiete haben – wie dies in Wiesbaden der Fall ist.

Fluss-Hochwasser

Ein ausgeprägtes Hochwasser an Rhein und Main entsteht bei Dauerregen von mehreren Tagen in den Wassereinzugsgebieten der Flüsse. Die Rhein und Main zufließenden Bäche führen dann ebenfalls sehr viel Wasser.

Hochwasser in Wiesbaden - Die möglichen Szenarien

Wie stark ein Hochwasser ausfällt, ist abhängig von den anfallenden Wassermassen und deren Abflussgeschwindigkeit. Dies gilt gleichermaßen für Rhein, Main und die Wiesbadener Bachläufe. Um die Wahrscheinlichkeit zu beschreiben, mit der ein Hochwasser mit einem bestimmten Wasserpegel eintritt, spricht man von einem zehnjährlichen, 20jährlichen, 50jährlichen oder 100jährlichen Hochwasser.

Beispiel zehnjährliches Hochwasser

Das zehnjährliche Hochwasser ist entsprechend am niedrigsten in der Auswirkung. Es führt Wassermassen, mit denen statistisch gesehen alle zehn Jahre gerechnet werden muss. Da es sich um einen statistischen Mittelwert handelt, kann ein solches Hochwasser innerhalb von zehn Jahren auch mehrfach auftreten. Dies gilt analog für 20, 50 und 100jährliche Hochwasserereignisse.

Extreme Hochwasser

Extreme Hochwasser sind noch seltenere, aber mögliche Naturphänomene entlang eines Flusses. Wer in den flussnahen Wiesbadener Stadtteilen wie Schierstein, Biebrich Amöneburg, Kastel und Kostheim lebt, sollte wissen, dass hier besondere Risiken bestehen. Bei Überflutung durch ein extremes Hochwasser wären in Wiesbaden mehrere tausend Bürger betroffen.

Überschwemmungsgebiet – eine klar definierte Fläche an Flüssen

Gebiete, die bei einem Hochwasser mit 100jährlicher Wiederkehrwahrscheinlichkeit überschwemmt werden, wurden durch das Land Hessen als Überschwemmungsgebiete festgesetzt (§ 76 Abs. 2 WHG). Liegt ein Gebäude in einem 100jährlichen Überschwemmungsgebiet, sieht das Gesetz (WHG) besondere Pflichten für den Eigentümer und besondere Genehmigungsvoraussetzungen vor.

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