Ausnahmen

Für bestimmte Fahrzeuge, wie beispielweise Rettungsdienste und landwirtschaftliche Zugmaschinen, gelten Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht mit der grünen Plakette. Darüber hinaus sind Ausnahmegenehmigungen möglich.
Für bestimmte Fahrzeuge gelten Ausnahmeregelungen. | © wiesbaden.de / Foto: Fotalia.com

Wer darf ohne grüne Plakette in die Umweltzone?

Von der Kennzeichnungspflicht sind nach dem Entwurf ausgenommen:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  • Krankenwagen, Arztwagen mit Kennzeichnung "ArztNotfalleinsatz",
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten nach Paragraf 35 Straßenverkehrsordnung (StVO), zum Beispiel Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Straßenreinigung,
  • Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen,
  • Fahrzeuge der Bundeswehr oder NATO
  • Fahrzeuge, mit denen Behinderte (außergewöhnlich Gehbehindert [aG], hilflos [H] oder blind [BI]) fahren oder gefahren werden.

Ausnahmegenehmigungen

Unter bestimmten Umständen sind kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone möglich. Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind in den Städten Mainz, Frankfurt am Main und Wiesbaden gleichermaßen anerkannt.



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