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Pressemitteilung

Pressereferat
Rathaus, Stadtpolitik
Magistrat beschließt Bebauungspläne für Erbenheim und Naurod
Der Magistrat hat am Dienstag, 15. April, die Bebauungspläne „Erbenheim Mitte“, „Erbenheim Setzling“, „Einzelhandelsbetrieb Berliner Straße“ in Erbenheim und „Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße“ in Naurod beschlossen. „Damit sind wichtige Weichen für die Entwicklung in diesen Ortsteilen gestellt“, so Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.
Für die Bebauungspläne „Erbenheim Setzling“ und „Erbenheim Mitte“ erfolgte der Satzungsbeschluss, für die Erweiterung des Einzelhandelsbetriebs in der Berliner Straße und die Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße der Beschluss zur Aufstellung und Offenlage.

Die Aufstellung des Bebauungsplans für den Planungsbereich „Erbenheim Mitte“ ist erforderlich, um das einzigartige historische Ortsbild Erbenheims als wichtiges Zeitzeugnis mit seinen charakteristischen Strukturen zu bewahren sowie bestehende und zukünftige Nutzungen und Funktionen des Stadtteilzentrums zu sichern und unter städtebaulichen Gesichtspunkten in Einklang zu bringen. Im Sinne einer behutsamen Stadtteilerneuerung soll der bisher weitgehend ungesteuerten Entwicklung zukünftig ein Rahmen in Form von planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gegeben werden. Hierdurch soll die Eigenart des überwiegend bebauten Ortskerns erhalten und fortentwickelt werden.

Mit dem Bebauungsplan „Erbenheim Setzling“ sollen die im Außenbereich illegal errichteten Kleinbauten legalisiert, genehmigte Kleinbauten über den Bestandsschutz hinaus abgesichert und die Neuanlage von Gärten gefördert werden. Dabei ist die Einbindung der Gärten ins Landschaftsbild zu berücksichtigen, da keine nachhaltigen Störungen von den Gärten auf den Naturhaushalt und die Landschaft ausgehen dürfen. Das Ziel der Planung ist die Ordnung, Erhaltung und planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Gärten, soweit dies mit naturschutzfachlichen Belangen vereinbar ist.

Die Umgestaltung des Einzelhandelsstandorts bezweckt der Bebauungsplan „Einzelhandelbetrieb Berliner Straße 207 bis 211“, für den nun Planungsrecht geschaffen werden soll. Der REWE-Lebensmittelmarkt als großer Vollversorger im Ortsbezirk Erbenheim ist von entsprechend großer Bedeutung für die Lebensmittelversorgung, insbesondere des Bereichs „Kreuzberger Ring“ und „Siedlung Hochfeld“. Aufgrund des regen Zuspruchs und zur nachhaltigen Festigung des Standorts soll nunmehr eine bauliche Erweiterung des vorhandenen Lebensmittelmarktes erfolgen.

Mit dem Bebauungsplan „Rudolf-Dietz-Straße/Hermann-Hesse-Straße“ wird das Ziel verfolgt, für ein vorhandenes und erschlossenes Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zu schaffen, nachdem die bisherige gewerbliche Nutzung in den letzten Jahren aufgegeben wurde.

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Herausgeber:
Pressereferat
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