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Pressemitteilung

Pressereferat
Rathaus, Homepage
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung zwischen den Jahren
Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, von Mittwoch, 24., bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember, geschlossen. Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden zwischen den Jahren teilweise trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet.
Die Telefonzentrale im Rathaus, Telefon 0611 310 ist am Montag und Dienstag, 29./30. Dezember, von 8 bis 16 Uhr, besetzt. Ebenso wie an der Pforte des Rathauses, die an diesen beiden Tagen ebenfalls geöffnet hat, erhalten Bürgerinnen und Bürger hier erste Auskünfte für ihre Anliegen.

Das Zentrale Bürgerbüro ist am Montag, 29. Dezember, von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Vom 24. bis 28. Dezember und vom 30. Dezember bis 1. Januar ist das Zentrale Bürgerbüro geschlossen.

Das Fundbüro ist vom 24. Dezember bis 1. Januar geschlossen. Das Standesamt ist ebenfalls in diesem Zeitraum geschlossen. Am Montag, 29. Dezember, ist ein Notdienst für Sterbefälle eingerichtet. Für Notfälle im Bereich des Standesamtes, insbesondere bei Beurkundungen von Sterbefällen, sind am 30. Dezember die Ortsverwaltungen Biebrich und Dotzheim von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde ist am Montag, 29. Dezember, von 7 bis 13 Uhr geöffnet. Vom 24. bis 28. Dezember und vom 30. Dezember bis 1. Januar ist die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde geschlossen.

Das Kassen- und Steueramt hat am Montag und Dienstag, 29./30. Dezember, zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet. Die Stadtpolizei ist ebenfalls am Montag und Dienstag, 29./30. Dezember, während der normalen Öffnungszeiten erreichbar.

Das Amt für Soziale Arbeit stellt den Dienstbetrieb ebenfalls vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar ein. Am Montag, 29. Dezember, wird ein Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsgebäude Konradinerallee 11 von 9 bis 12 Uhr angeboten: Sozialhilfe, Aufnahme/Unterbringung von Flüchtlingen, Sozialdienst Asyl, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kommunales Jobcenter – Leistungen zum Lebensunterhalt, Wohnungsnotfallhilfen und Bezirkssozialarbeit. Die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Rufnummern 0611 316227, 316228 und 316229 gewährleistet.

Hintergrund:
Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an höchstens zwei Arbeitstagen ausfällt.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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