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Pressemitteilung

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B-Plan „Einzelhandelsbetrieb Berliner Straße“ ist rechtsverbindlich
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte den neuen Bebauungsplan "Einzelhandelsbetrieb Berliner Straße" in Erbenheim in ihrer Sitzung am 20. November 2014 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Wiesbadener Tageszeitungen ist der neue Bebauungsplan nun endgültig rechtsverbindlich geworden.
Mit dem neuen Bebauungsplan sind jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Einzelhandelsbetriebes Berliner Straße geschaffen worden. „Der heutige Lebensmittelmarkt im Erdgeschoss des Gebäudes Berliner Straße 207-211 ist ein wichtiger Vollversorger im Ortsbezirk Erbenheim und von entsprechend großer Bedeutung für die Nahversorgung insbesondere des Bereichs am Kreuzberger Ring und der Siedlung Hochfeld“, betont Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke. Aufgrund des regen Zuspruchs und zur nachhaltigen Sicherung des Standorts ist nun eine bauliche Erweiterung des Lebensmittelmarkts geplant.

Aktuell befindet sich der Markt mit rund 950 Quadratmetern Verkaufsfläche im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Bürogebäudes. Mit der geplanten Umgestaltung des Gebäudekomplexes soll der Lebensmittelmarkt dann auf insgesamt 1.750 Quadratmeter Verkaufsfläche inklusive Getränkesortiment vergrößert werden. Darüber hinaus sind im Vorkassenbereich eine Bäckerei mit Café auf 90 Quadratmetern und eine weitere Ladeneinheit mit rund 140 Quadratmetern für sonstige Komplementärnutzungen, wie beispielsweise Blumenladen oder Tabak/Lotto-Annahmestelle, geplant. Die bisherigen Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet sollen zugunsten des neuen und größeren Lebensmittelmarkts aufgegeben werden.

Die Firma REWE beabsichtigt, durch die Erweiterung und Umgestaltung des bisherigen Marktes vor allem die Warenpräsentation zu verbessern und die Lagerhaltung zu vereinfachen. „Die Realisierung der geplanten Maßnahmen dient der nachhaltigen Sicherung der Versorgung von Erbenheim. Mit dem neuen Bebauungsplan sind nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Areals an der Berliner Straße geschaffen worden“, so Möricke.

Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan kann mit seiner Begründung sowie den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/bauleitplanung zur Ansicht zur Verfügung. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich auch so jederzeit über die Planungen ausführlich informieren.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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