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Pressemitteilung

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Rechtsverbindlichkeit für B-Plan „Lebensmittelmarkt Comeniusstraße“
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden hatte den Bebauungsplan „Nahversorger Comeniusstraße" in ihrer Sitzung am 20. November 2014 als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung in den Wiesbadener Tageszeitungen ist er nun endgültig rechtsverbindlich geworden.
„Somit ist jetzt der Weg frei für den Bau des neuen Lebensmittelmarktes an der Comeniusstraße im Ortsbezirk Nordost. Mit dem neuen Bebauungsplan sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Supermarktes geschaffen worden“, erklärt Stadtentwicklungsdezernentin Sigrid Möricke.

Mit dem geplanten Bau des neuen Lebensmittelmarktes kann die Nahversorgung der Bewohner in diesem Bereich des Stadtgebietes gefördert werden. Zugleich wird damit der Abwanderung des Einzelhandels an die Peripherie der Stadt entgegengewirkt. Somit kann die Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern für den täglichen Bedarf für die Bevölkerung in der näheren Umgebung sehr gut gewährleistet werden. Der neue Einkaufsmarkt wird von den umliegenden Wohngebieten im Bereich der Platter Straße auch gut ohne Auto erreichbar sein.

Möricke betont: „Es ist ein wichtiges Ziel der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Wiesbaden, die dauerhafte Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Quartieren sicher zu stellen“. Ein zeitgemäßer Nahversorgungsmarkt benötigt eine ausreichend große Verkaufsfläche, die eine planungsrechtliche Festsetzung als ‚Sondergebiet großflächiger Einzelhandel – Lebensmittel-Vollsortimenter‘ samt Parkplätzen voraussetzt.“

Nach Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung können der Bau und die Fertigstellung des Marktes voraussichtlich im Jahr 2015 erfolgen.

Der nun rechtsverbindliche Bebauungsplan kann mit seiner Begründung sowie den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zusammen mit den weiteren Unterlagen beim Stadtplanungsamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung auch im Internet unter http://www.wiesbaden.de/bauleitplanung zur Ansicht zur Verfügung. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich auch so jederzeit über die Planungen ausführlich informieren.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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