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Magistrat spricht sich für die Ausgleichszahlungen an Feuerwehrleute aus
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am Dienstag, 30. Juni, den Weg für die Ausgleichszahlungen an die Wiesbadener Berufsfeuerwehrbeamten frei gemacht. Die Stadtverordneten können somit schon in ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag, 16. Juli, über die von Oberbürgermeister Sven Gerich, Personaldezernent Detlev Bendel und Stadtkämmerer Axel Imholz eingebrachte Vorlage entscheiden.
Stimmen die Stadtverordneten mehrheitlich zu, könnte die Auszahlung dann im Oktober 2015 erfolgen – so zumindest das erklärte Ziel der Stadt. Da das Verfahren aus haushaltrechtlichen Gründen bis zum Jahresende abgeschlossen sein muss, ist der Ausgleich spätestens im Dezember 2015 auszuzahlen.

„Mit der Zahlung an die Feuerwehrbeamten soll die seit Jahren anhaltende Unzufriedenheit endgültig beseitigt werden“, sind sich der für die Feuerwehr zuständige Oberbürgermeister Gerich und Personaldezernent Bendel einig. „Wir möchten mit der Auszahlung ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass die von den Feuerwehrbeamten erbrachte Leistung gewürdigt und honoriert wird und dass die Stadt ihnen ein verlässlicher Arbeitgeber ist.“

Da die von den Beamten geltend gemachten Ansprüche an sich verjährt sind, ist es nicht ganz einfach, die Beträge auszuzahlen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist rechtlich verpflichtet, abzuwägen, ob die besonderen Umstände es rechtfertigen, ausnahmsweise den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zurücktreten zu lassen. „Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an einer einsatzbereiten Feuerwehr mit motivierten Beamten“, erklärt Gerich. Zusätzlich müsse man anerkennen, dass die Betroffenen Einsatzdienst geleistet haben, ohne dafür bezahlt zu werden. „Wir versprechen uns von der Auszahlung die Wiederherstellung des Betriebsfriedens und der Motivation der Beamten. Auch ist eine Vertrauensbasis für die künftige Zusammenarbeit zwischen Feuerwehrbeamten und Stadt unabdinglich“, so Bendel.

Die Zahlung wird davon abhängig gemacht, dass nahezu 100 Prozent der aktiven Beamten den vorgeschlagenen Weg zur Ausgleichszahlung akzeptieren. Das bedeutet, dass die Betroffenen anhängige Klage- und Widerspruchsverfahren beenden müssen und der städtische Haushalt nicht zusätzlich mit Prozesskosten belastet werden darf. Nur so kann nach Einschätzung der Verantwortlichen der Betriebsfrieden bei der Feuerwehr umfassend wiederhergestellt werden. „Schließlich geht es darum, alle gleich zu behandeln“, erklärt Kämmerer Imholz. „Das heißt auch, dass eine Auszahlung erst dann erfolgt, wenn mindestens 97 Prozent der aktiven Feuerwehrbeamten eine extra dafür aufgesetzte Vereinbarung mit der Stadt unterzeichnet haben.“ Erfahrungen anderer Städte in vergleichbarer Situation haben gezeigt, dass dieses Ziel erreichbar ist. Da der Betrag von 1,8 Millionen Euro (Gesamtkosten für die Ausgleichszahlung) dafür aber haushaltsrechtlich nur bis Ende des Jahres zur Verfügung steht, drängt die Zeit.

„In dieser Sache geht es seit mehr als einem Jahr kontinuierlich und vielversprechend voran. Alle ziehen an einem Strang, um eine für beide Seiten passende Lösung zu finden. Das allein zeigt schon, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagt Harald Müller, Leiter der Wiesbadener Berufsfeuerwehr. Oberbürgermeister Gerich fügt hinzu: „Die Beamten engagieren sich in außergewöhnlicher Weise für die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, sie riskieren immer wieder Gesundheit und Leben bei gefährlichen Einsätzen“. Deshalb sind nicht nur die Betroffenen, sondern auch die verantwortlichen Dezernenten erleichtert, dass der mittlerweile jahrelange Kampf um die Auszahlung der Überstunden bald beendet sein könnte.

Hintergrund:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am 25. November 2010, dass jeder Feuerwehrbeamte rückwirkend ab 1996 Anspruch auf eine Vergütung von Mehrarbeit hat; bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ab November 1996. Da das Hessische Beamtengesetz als maßgebliches nationales Recht noch bis 31. März 2009 maximal 52 Wochen Arbeitszeit zuließ und es an ausgebildeten Brandschützern mangelte, haben die Wiesbadener Feuerwehrleute bis Ende 2009 mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet. Nach einem gerichtlichen Vergleich im Jahr 2008 wurde zumindest ein Teil der Mehrarbeit vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2009 vergütet. Die weiterhin unbezahlte Mehrarbeit, unter anderem aus den Jahren 2001 bis 2006, führt bis heute bei den betroffenen Beamten zu großem Unmut. Da die Ansprüche aber teilweise rechtlich verjährt und die Feuerwehrleute Beamte sind, ist die Auszahlung im Nachhinein nicht ganz einfach. Es wurde eine Rechtsgrundlage für die Ausgleichszahlung benötigt, um Untreuevorwürfe auszuschließen. Deshalb hat die Landeshauptstadt Wiesbaden am 31. Juli 2014 – nachdem die Stadtverordneten dem Vorgehen in ihrer Sitzung am 17. Juli 2014 zugestimmt haben – beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die aufsichtsrechtliche Genehmigung beantragt. Diese sollte einen finanziellen Ausgleich für zu viel geleistete unbezahlte Mehrarbeitsstunden bei der Berufsfeuerwehr im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2006 zulassen. Auch sollte sie im Rahmen der Gleichbehandlung einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich für zu viel geleistete unbezahlte Mehrarbeitsstunden bei der Berufsfeuerwehr im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 an diejenigen Beamten ermöglichen, die den Vergleichsvorschlag aus dem Jahre 2008 akzeptiert haben. Die Antwort des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport liegt seit März 2015 vor. Die erbetene Genehmigung hat das Ministerium zwar nicht ausdrücklich erteilt; es hat jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass der öffentliche Dienstherr im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung entscheiden kann und dazu abwägen muss, inwieweit die Gründe der Fürsorgepflicht den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (Paragraph 92, Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung, HGO) ausnahmsweise zurücktreten lassen können. Seitdem die Antwort aus dem Ministerium vorliegt, beschäftigt sich eine Projektgruppe mit der rechtssicheren Auszahlung an alle betroffenen Feuerwehrbeamten. Daran beteiligt sind Amtsleitung, Frauenbeauftragte und Personalrat der Feuerwehr, Personalamt, Kämmerei, Rechtsamt sowie das Dezernat des Oberbürgermeisters. Unter dem gegebenen Zeitdruck wurde der in der Magistratsvorlage beschriebene Verfahrensweg entwickelt, der zwar nicht alle Risiken ausschließen kann, aber unter Abwägung aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände die sinnvollste Lösung darstellt.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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