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Pressemitteilung

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Entsorgungsbetriebe, Sicherheit und Ordnung, Homepage
Dr. Franz zum neuen Straßenreinigungssystem
„Die zweite Stufe des neuen Straßenreinigungssystems soll mit drei weitreichenden Änderungen auf den Weg gebracht werden“, teilt Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz mit.
In der Sitzung am 17. März sprachen sich die Mitglieder der ELW-Betriebskommission mehrheitlich dafür aus, den eingeschlagenen Weg im Bereich der Straßenreinigung weiterzugehen. „Im Anschluss an den Sachstandsbericht von Betriebsleiter Markus Patsch und nach einer sachlich geführte Diskussion, beauftragte die Betriebskommission die ELW-Betriebsleitung mit der Erstellung einer Sitzungsvorlage zur Umsetzung der zweiten Stufe des neuen Straßenreinigungssystems für die nächste Sitzung am 19. Mai unter Einbeziehung von drei Anpassungen“, so Dr. Franz.

Und weiter: „Mit den Anpassungen greifen wir die wesentlichen Kritikpunkte und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiräte am neuen System auf, bleiben aber innerhalb der festgelegten Kriterien, die an alle über 1.800 Wiesbadener Straßen angelegt werden.“ Diese Gleichbehandlung sei wesentlich für eine rechtssichere Satzung. Die neue Sitzungsvorlage soll auch mit den Ortsbeiräten besprochen werden.

Die drei Anpassungen sind Folgende:
1. Fahrbahn- und Gehwegreinigung werden bezüglich der Häufigkeit entkoppelt – dies führt zur Einführung von zwei neuen Reinigungsklasse A 2/1 (zweimalige Reinigung der Fahrbahn und einmalige Reinigung des Gehwegs pro Woche) und A 3/1 (dreimalige Reinigung der Fahrbahn und einmalige Reinigung des Gehwegs pro Woche);
2. Straßen mit unterschiedlicher Bebauungsstruktur werden in sachlich begründeten Fällen geteilt und unterschiedlichen Reinigungsklassen zugeordnet, sofern dies arbeitsorganisatorisch und betriebswirtschaftlich verantwortbar ist;
3. Der Quartiersbezug (Zuordnung einer Straße in eine Reinigungsklasse aufgrund der Nachbarstraßen) wird in sachlich begründeten Fällen nicht angewandt, sofern dies arbeitsorganisatorisch und betriebswirtschaftlich verantwortbar ist.

Diese drei Anpassungen sollen nicht nur für die Straßen gelten, die bei der Umsetzung der zweiten Stufe des neuen Straßenreinigungssystems neu einer Reinigungsklasse zugeordnet werden, sondern für alle Wiesbadener Straßen. Auch Straßen, die in der ersten Stufe neu den Reinigungsklassen A 2 und A 3 zugeordnet worden sind sowie die, die schon seit Jahren in diesen Reinigungsklassen sind, sollen überprüft werden.

„Durch diese weitere Ausdifferenzierung des Systems kann für die Bürgerinnen und Bürger eine deutliche Entlastung erreicht werden und der Grundsatz ‚Reinigung der Straße aus einer Hand‘, der Kern der neuen Straßenreinigungssystematik ist, bleibt erhalten“, betont Dr. Franz.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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