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Haushalt 2016/2017 ohne Auflagen genehmigt
Eine gute Nachricht konnte Stadtkämmerer Axel Imholz in der Magistratssitzung am Dienstag, 31. Mai, verkünden: "Die Genehmigung des städtischen Haushalts für die Jahre 2016 und 2017 wurde ohne Auflagen erteilt. Nun kann mit der Umsetzung des Zahlenwerks begonnen werden."
Mit Datum vom 23.Mai 2016 hat Innenminister Peter Beuth der Stadt mitgeteilt: „Die Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2016 und 2017 erteile ich ohne Auflagen, da die Fehlbedarfe im ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes durch die Inanspruchnahme der verfügbaren Rücklagemittel ausgeglichen werden können und die Stadt insoweit die gesetzliche Verpflichtung des Paragraphen 92 Absatz 3 Hessische Gemeindeordnung noch erfüllt.“

Damit ist der zweite Doppelhaushalt in Imholz' Verantwortung als Kämmerer ohne Auflagen genehmigt worden. „Die nachhaltige Haushaltswirtschaft und die gute Wirtschaftsstruktur der Landeshauptstadt Wiesbaden haben dazu geführt, dass der ordentlichen Ergebnisrücklage durch die ordentlichen Jahresüberschüsse in den Haushaltsjahren 2012, 2013 und 2015 wieder Mittel zugeführt werden konnten. Diese Rücklage ist ausreichend, um die geplanten Defizite 2016/2017 auszugleichen“, so Imholz. Die auflagenfreie Genehmigung sei nur möglich geworden, weil sich alle Dezernate und die Stadtverordnetenversammlung an die sehr engen Vorgaben gehalten hätten.

Die Genehmigung hat der Innenminister aber auch mit einer Mahnung an die Stadtpolitik verbunden: „Die Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich auch weiterhin in einer stabilen Haushaltslage. Sie profitiert von der guten Konjunkturlage und daraus resultierenden überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträgen. Allerdings steigen auch die Aufwendungen seit Jahren kontinuierlich an. Die Stadt sollte ihren Haushalt daher verstärkt auf Einsparmöglichkeiten überprüfen. Andernfalls drohen in Haushaltsjahren mit rückläufigen Erträgen erhebliche Fehlbeträge, die möglicherweise durch die gebildeten Rücklagen nicht kompensiert werden können.“

Außerdem wurden der Genehmigung Hinweise beigefügt, die von der Stadt zu erfüllen sind. Dazu gehört die Einhaltung der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Leitplanken zum Personalbudget, die weiterhin angewendet werden sollen. Im Bereich Personal drängt das Innenministerium auf kontinuierliche Umsetzung von Personalkosteneinsparungen, wobei zusätzliche Stellenbesetzungen nur bei Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Kinderbetreuung und bei Finanzierung durch Dritte zulässig sind. Des Weiteren sollen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Der letzte Hinweis: Eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen sind zu intensivieren, um das Gebot des gesetzlichen Haushaltsausgleichs zu erreichen.

"Wichtig ist, dass wir die drängendsten kommunalen Aufgaben wie Kinderbetreuung, Schulbau, Wohnungsbau und Integration erfüllen können", so Imholz. Das gelinge auf Dauer aber nur, wenn die Stadt sich durch eine maßvolle Ausgabenpolitik die notwendigen Freiräume schaffe.

Für das Inkrafttreten des Haushaltsplans schreibt die Gemeindeordnung vor, dass die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen und anschließend der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist. Dies wird bis Mitte Juni geschehen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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