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Sperrmüllkontrollen in Naurod
Damit die Sperrmüllabholung reibungslos verlaufen kann und das Stadtbild so wenig wie möglich durch die Sperrmüllansammlungen beeinträchtigt wird, gibt es dazu in Wiesbaden festgelegte Regeln.
So darf der Sperrmüll erst am Abend vor dem Abholtermin herausgestellt werden. Das vorzeitige sowie das verkehrsgefährdende Herausstellen des Sperrmülls stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gleiches gilt für das Durchsuchen und Wegnehmen des bereitgestellten Sperrmülls. Seit Januar 2017 überprüft das Umweltamt in Zusammenarbeit mit den Entsorgungsbetrieben die Einhaltung dieser Vorgaben. Verstöße werden mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro geahndet.

Naurod hat als einziger Ortsbezirk festgelegte Termine zur Sperrmüllabfuhr. Daher kontrollierte das Umweltamt erstmalig an zwei Tagen zuvor in Naurod, ob der Sperrmüll ordnungsgemäß bereitgestellt wurde. Lediglich im südlichen Teil von Naurod sowie in der Siedlung „Erbsenacker“ wurde in wenigen Fällen zu früh herausgestellter Sperrmüll vorgefunden. Nach Ansprache durch die Mitarbeiter des Umweltamtes stellten die einsichtigen Naurodern diesen wieder zurück. „Insgesamt haben sich die Nauroder vorbildlich an die Terminvorgaben der Sperrmüllabholung gehalten“, so das einstimmige Urteil der Mitarbeiter des Umweltamtes.

Allerdings zeigten die Kontrollen auch, dass zu viele Wertstoffe oder andere Abfälle, die nicht über die Sperrmüllabfuhr zu entsorgen sind, bereitgestellt wurden. Altpapier, sperrige Kartonagen, Altkleidung, Reifen und Türen gehören nicht in den Sperrmüll und werden somit auch nicht von den ELW-Fahrzeugen mitgenommen. Informationen zur richtigen Abfalltrennung sind im Umweltladen der Stadt Wiesbaden in der Luisenstraße 19 erhältlich.

Auch zukünftig werden die Mitarbeiter des Umweltamtes Kontrollen vor den festgelegten Sperrmüllterminen für Naurod durchführen.

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Herausgeber:
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