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Pressemitteilung

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Neue Zuständigkeiten bei Kirchenaustritten
Ab dem 1. März wird auch durch die Landeshauptstadt Wiesbaden ein neues Landesgesetz umgesetzt. Dabei ändert sich die Zuständigkeit für Austritte aus Kirchen-, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften. Ab Mittwoch, 1. März, liegt die Zuständigkeit nicht mehr, wie bisher, bei den Amtsgerichten, sondern bei den Gemeinden.
Für die Stadt Wiesbaden bedeutet dies, dass Anträge zu Kirchenaustritten von den Standesämtern übernommen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger können ab Mittwoch in ihrem zuständigen Standesamt (Stammamt in der Innenstadt und Ortsverwaltungen) gegen eine Gebühr von 30 Euro den Antrag zum Austritt stellen; dieser ist dann bereits einen Tag später wirksam.

Das Standesamt in der Marktstraße 16 (Altes Rathaus) ist montags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten der Ortsverwaltungen finden sich im Internet unter www.wiesbaden.de.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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