Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Homepage, Umwelt & Naturschutz
Verhalten in der Brut- und Setzzeit
Angesichts steigender Temperaturen erinnert Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz an den Beginn der Brut- und Setzzeit. Er appelliert an alle Hundehalter und Hundehalterinnen, Hunde in dieser Zeit nicht unbeaufsichtigt laufen zu lassen, damit es nicht zu Beeinträchtigungen von Wildtieren kommt.
In der von Anfang April bis Mitte Juli andauernden Brut- und Setzzeit brüten viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen. Auch sind Rehe trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt.

Das Ordnungsamt rät dazu, den Hund im Zweifelsfall anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen für Hundehalter und Hundehalterinnen hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden gekommen ist. Zusätzlich prüft das Ordnungsamt im Einzelfall Maßnahmen nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden wie Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Tötung des Hundes.

Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.

Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern. Eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern. Deshalb müssen die Halter und Halterinnen sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen