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Lärmaktionsplanung Schiene – Beteiligung der Öffentlichkeit
Wo Eisenbahnen fahren, entsteht Lärm. Um diesen in den Griff zu bekommen, erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Hauptstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. „Der Lärmaktionsplan hilft dabei, die Lärmsituation an Schienenwegen zu bewerten und Lärmschutzmaßnahmen zu planen“, erklärt Verkehrs- und Umweltdezernent Andreas Kowol.
Bei der Ausarbeitung des Plans ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Dafür bietet das Eisenbahn-Bundesamt die Informations- und Beteiligungsplattform im Internet www.laermaktionsplanung-schiene.de an. Auf dieser kann Jeder, der sich durch Schienenlärm gestört fühlt, den jeweiligen Ort angeben und einen zugehörigen Fragebogen online ausfüllen. Diese Beteiligungen fließen in den Lärmaktionsplan ein.

Alternativ sind auch Beteiligungen per Post möglich. Sie sind an die „Redaktion Lärmaktionsplanung“, Postfach 601230, 14412 Potsdam, zu senden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür entwickelte Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch angefordert werden.

Die erste Phase der obligatorischen Öffentlichkeitsbeteiligung hat gerade begonnen und endet am 25. August. Danach werden die Lärmkarten und die von der Öffentlichkeit eingereichten Beteiligungen ausgewertet, und der Lärmaktionsplan Teil A wird erstellt. Dieser enthält auch bereits vorhandene sowie geplante Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr.

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Herausgeber:
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65183 Wiesbaden
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