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Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Nach der Verabschiedung des Gesetzes „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (die sogenannte „Ehe für alle“) im Deutschen Bundestag und im Bundesrat, kann ab Montag, 2. Oktober, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden. Dies muss in den Wohnsitzstandesämtern angemeldet werden.
Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, können dies mit oder ohne Zeremonie machen. In beiden Fällen müssen beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner anwesend sein. Nach der Umwandlung wird ihnen eine Eheurkunde ausgehändigt.

„Wir haben im Moment bereits Anfragen von etwa 20 Paaren, die an einer Umwandlung interessiert sind. Unsere Standesämter sind auf die Änderungen vorbereitet“, so Oberbürgermeister Sven Gerich. Im Moment müssten noch einige Anpassungen in Formularen und im Personenstandsregister vorgenommen werden. Dies sei aber voraussichtlich bis Anfang 2018 abgeschlossen. Bis dahin seien Umwandlungen zwar möglich, diese können jedoch nicht komplett abgeschlossen werden. Fragen beantwortet das Standesamt unter Telefon (0611) 313406 oder per E-Mail unter standesamt@wiesbaden.de.

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Herausgeber:
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Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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