Pressemitteilung
15.12.2017
Pressereferat
Sicherheit und Ordnung, Homepage
Alkoholverbotszone am Platz der Deutschen Einheit
Wie Bürgermeister Dr. Oliver Franz mitteilt, wird die Alkoholverbotszone im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit erneut bis zum 30. November 2018 festgesetzt.
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist damit weiterhin innerhalb der folgenden Begrenzung untersagt: Faulbrunnenplatz, Schwalbacher Straße bis Einmündung Platz der Deutschen Einheit, Platz der Deutschen Einheit, Bertramstraße, Bismarckring zwischen Bertramstraße und Bleichstraße, Bleichstraße bis zur Schwalbacher Straße, Helenenstraße von Einmündung in Bleichstraße bis zur Hausnummer 15.
„Die bisherige Praxis der Anwendung einer Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholkonsums im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit hat sich leider als erforderlich erwiesen“, so Bürgermeister Franz. „Auch wenn die Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reduziert werden konnten, so zeigen doch die Erfahrungen in der Praxis, dass die Ordnungskräfte immer wieder - insbesondere im Bereich des Faulbrunnenplatzes - regelnd eingreifen mussten“, berichtet er. „Die Umgestaltung des Platzes und der Neubau der Sporthalle haben den Charakter des Zentralbereichs zwar verändert, in den umliegenden Bereichen ist die Aufrechterhaltung des Alkoholverbots jedoch weiterhin notwendig.“
Die erhoffte Entspannung der Situation im Bereich des Faulbrunnenplatzes durch die Einrichtung eines Cafés tritt durch Probleme bei der Projektrealisierung mittelfristig noch nicht ein. Auch sei es sinnvoll, hinsichtlich der Entwicklung des neugestalteten Bereichs einen klaren Rahmen vorzugeben, erläutert der Bürgermeister. Das Ordnungsamt wird weiterhin regelmäßig Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Eine Überwachung des Platzes rund um die Uhr sei dem Ordnungsamt aber nicht möglich, so Franz vorsorglich.
+++
„Die bisherige Praxis der Anwendung einer Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholkonsums im Bereich des Platzes der Deutschen Einheit hat sich leider als erforderlich erwiesen“, so Bürgermeister Franz. „Auch wenn die Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung reduziert werden konnten, so zeigen doch die Erfahrungen in der Praxis, dass die Ordnungskräfte immer wieder - insbesondere im Bereich des Faulbrunnenplatzes - regelnd eingreifen mussten“, berichtet er. „Die Umgestaltung des Platzes und der Neubau der Sporthalle haben den Charakter des Zentralbereichs zwar verändert, in den umliegenden Bereichen ist die Aufrechterhaltung des Alkoholverbots jedoch weiterhin notwendig.“
Die erhoffte Entspannung der Situation im Bereich des Faulbrunnenplatzes durch die Einrichtung eines Cafés tritt durch Probleme bei der Projektrealisierung mittelfristig noch nicht ein. Auch sei es sinnvoll, hinsichtlich der Entwicklung des neugestalteten Bereichs einen klaren Rahmen vorzugeben, erläutert der Bürgermeister. Das Ordnungsamt wird weiterhin regelmäßig Kontrollen in diesem Bereich durchführen. Eine Überwachung des Platzes rund um die Uhr sei dem Ordnungsamt aber nicht möglich, so Franz vorsorglich.
+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden