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Pressemitteilung

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Hecken- und Baumrückschnitt
Das Tiefbau- und Vermessungsamt weist darauf hin, dass es gemäß §39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten ist, Hecken, lebendige Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit sind von den Fäll- und Schnittverboten ausgenommen, können aber aufgrund anderer naturschutzrechtlicher Verbote genehmigungspflichtig sein. Die Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, ein Überragen von Bewuchs in den Verkehrsraum durch Rückschnitt zu verhindern. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, müssen die am Straßenverkehr beteiligten Personen und Fahrzeuge, die öffentlichen Straßenflächen ungehindert benutzen können. Dazu gehören auch die Geh- und Radwege. Daneben dürfen auch Verkehrszeichen und Straßenlaternen nicht verdeckt werden.

Weitere Informationen stehen unter www.wiesbaden.de oder per Mail an das Tiefbauamt (www.tiefbauamt.amtsleitung@wiesbaden.de) zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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