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Entfernung Spannband Mosburgfest
Die Straßenverkehrsbehörde hat Anfang Juni 2018 den Hinweis erhalten, dass auf Höhe des Haupteingangs des Schlossparks ein Spannband vermutlich ohne Genehmigung angebracht worden sei. Bei der Überprüfung dieses Hinweises wurde festgestellt, dass das Banner auf städtischem Grund angebracht und hierfür keine Genehmigung bei der dafür zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt wurde. In allen Fällen der unerlaubten Werbung geht die Stadt Wiesbaden grundsätzlich sehr restriktiv vor und lässt entsprechende Banner und Plakate unverzüglich abhängen.
„Es handelte sich bei diesem Banner um die Bewerbung eines Jubiläums einer Traditionsveranstaltung. In solchen Fällen muss die Verwaltung den Spagat zwischen Fingerspitzengefühl und Gleichbehandlungsgrundsatz schaffen“, sagt Stephanie Engel, Leiterin der Straßenverkehrsbehörde.

Der Veranstalter wurde daher am 18. Juni telefonisch darüber informiert, dass sich die Fahnenmasten, beziehungsweise das Spannband, im öffentlichen Verkehrsraum der Landeshauptstadt Wiesbaden befinden. Da das Banner ohne Genehmigung aufgehängt war und aufgrund der geltenden Plakatierungsrichtlinien auch erst frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung genehmigt werden könnte, wurde der Veranstalter aufgefordert, das Banner unverzüglich zu entfernen.

Nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage hat sich der Veranstalter auch einsichtig gezeigt und zugesagt, das Banner zu entfernen und einen Antrag für den genehmigungsfähigen Zeitraum zu stellen. Zusätzlich wurde der Veranstalter offiziell angeschrieben und das Besprochene nochmal dargelegt, verbunden mit der Aufforderung, das Plakat unverzüglich zu entfernen.

„Der Veranstalter hat sich daraufhin nicht mehr mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung gesetzt. Eine Nachprüfung am 2. Juli, also 15 Tage später, ergab, dass das Spannband immer noch hing“, führt Stephanie Engel weiter aus.

„Bei allem Wohlwollen für Wiesbadener Vereine und Traditionsveranstaltungen seien der Verwaltung in solchen Fällen die Hände gebunden. „Auf Veranlassung der Straßenverkehrsbehörde wurde das Spannband daher am 3. Juli abgehängt. Ein anderes Handeln wäre an dieser Stelle nicht zu rechtfertigen gewesen“, so die Leiterin.

Die Kosten für das Entfernen trägt der Veranstalter. Von einem Bußgeldverfahren wird die Straßenverkehrsbehörde absehen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
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65183 Wiesbaden
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