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Pressemitteilung

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Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Die Wahlbenachrichtigungen für die etwa 190.000 Wahlberechtigten zur Landtagswahl und Volksabstimmungen am 28. Oktober werden voraussichtlich in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten. Die Wahlbenachrichtigungen werden zusammen in einem großen Umschlag mit einer Broschüre mit Informationen zu den Volksabstimmungen verschickt.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis 7. Oktober keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (8. bis 10. Oktober) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden muss.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 8. Oktober abzusehen.

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.

Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen will oder kann, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum 26. Oktober, 13 Uhr, möglich. Briefwahl kann online unter www.wiesbaden.de/wahlen – „Landtagswahl und Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018“ beantragt werden. Vorzugsweise sollte die Online-Antragsstellung genutzt werden, weil damit Portokosten und Postlaufzeiten eingespart werden können. Die Briefwahl kann aber auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird. Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen am 28. Oktober ist die Briefwahlausgabe (außer in der jeweils zuständigen Ortsverwaltung) ausschließlich im Wahlamt, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau, 65185 Wiesbaden, möglich. Öffnungszeiten: Montags bis freitags 9 bis 17 Uhr, mittwochs 9 bis 20 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr. Briefwahl ist nur bis Freitag, 26. Oktober 2018 um 13 Uhr, möglich.

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse eingegangen sind.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleisten werden kann, aber die Stadt keinen Einfluss darauf haben, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst.

Wer noch in einem Wahlvorstand mitwirken möchte, kann sich auf www.wiesbaden.de/wahlen online anmelden oder telefonisch unter (0611) 314501.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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