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Wichtige Hinweise zur Landtagswahl und den Volksabstimmungen
Das Wahlamt weist darauf hin, dass Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt, verloren oder nicht erhalten haben, dennoch bei der Landtagswahl und den Volksabstimmungen am kommenden Sonntag, 28. Oktober, wählen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dieser Personenkreis sollte aber vorher beim Wahlamt die Eintragung überprüfen lassen. Die Telefonnummer für Nachfragen ist die (0611) 314501. Auf jeden Fall müssen die Wahlberechtigten für die Wahl ein Ausweispapier im Wahllokal bereithalten.
Da die Stimmberechtigten bei den 15 Volksabstimmungen bis zu 15 Stimmen haben, wird das Ergebnis der Volksabstimmungen nicht mehr am Wahlabend abschließend ermittelt werden können. Die Auszählung der Stimmen wird von rund 300 städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Montag, 29. Oktober, vorgenommen. Dies erfordert auch, dass Teile der Stadtverwaltung Wiesbaden geschlossen sind beziehungsweise nur ein eingeschränkter Dienstbetrieb aufrechterhalten werden kann.

Vollständig geschlossen sind am 29. Oktober die Ämter in den Standorten Gustav-Stresemann-Ring 15, Gebäudeteil A. Geschlossen sind somit das Umweltamt, das Tiefbauamt, das Grünflächenamt und Teile des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften sowie alle Ortsverwaltungen. Die Stadtverwaltung bittet aus den genannten Gründen darum, die oben genannten Ämter und Organisationseinheiten am 29. Oktober wegen des eingeschränkten Dienstbetriebes nicht aufzusuchen; ausgenommen sind Anliegen, die keinen Aufschub dulden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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