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Pressemitteilung

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Magistratsentscheidung zu WVV-Geschäftsführer
Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am Dienstag, 11. Dezember, über die gegen den WVV-Geschäftsführer Ralph Schüler erhobenen Vorwürfe beraten.
Nach einer ausführlichen Würdigung der internen Sachverhaltsermittlung der Landeshauptstadt Wiesbaden, hat der Magistrat auf Antrag von Oberbürgermeister Sven Gerich den folgenden Beschluss gefasst: Um weiteren Schaden für alle Beteiligten zu vermeiden, wird Ralph Schüler mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der WVV, der GWI und der WJW freigestellt.

Es ist nun Aufgabe der Aufsichtsräte von WVV, GWI und WJW über mögliche weitergehende Konsequenzen zu beraten, da diese Gremien laut dem Beteiligungskodex der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie den jeweiligen Gesellschaftsverträgen für Geschäftsführerangelegenheiten zuständig sind. Die Freistellung gilt daher so lange, bis die Aufsichtsräte eine finale Entscheidung getroffen haben.

Die nächste turnusmäßige Aufsichtsratssitzung der WVV findet am 12. Dezember 2018 statt; für die Aufsichtsräte der GWI und der WJW sollen zeitnah Sondersitzungen anberaumt werden.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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