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Wiesbadener Integrationspreis
Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird im Jahr 2019 zum dreizehnten Mal den Integrationspreis verleihen.
Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich an Einzelpersonen, die in Wiesbaden wohnen, oder Vereine, Verbände und sonstige Institutionen und Initiativen aus Wiesbaden verliehen, die im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund herausragendes Engagement bewiesen haben.

Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann pro Projekt oder Maßnahme nur einmal verliehen werden. Bewerbungskriterien sind unter anderem die Pionierfunktion, der innovative Ansatz, die Nachhaltigkeit sowie Kosten und Nutzen des Projektes beziehungsweise der Maßnahme.

Eine zwölfköpfige, unabhängige Jury, die unter anderem aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, dem für Integration zuständigen Stadtrat Christoph Manjura, Vertretern des Ausländerbeirats sowie Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche sowie der jüdischen und islamischen Gemeinden besteht, entscheidet über die Verleihung des Integrationspreises. Der Integrationspreis wird durch den Oberbürgermeister verliehen.

Bewerbungen können formlos bis zum 1. April 2019 beim Amt für Zuwanderung und Integration, Alcide-de-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden, eingereicht werden. Bei Fragen steht der zuständige Mitarbeiter der Integrationsabteilung, Christian Böß, Telefon (0611) 314432, Fax (0611) 315911, E-Mail: integration@wiesbaden.de), zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es unter www.wiesbaden.de (Suchbegriff: Integrationspreis).

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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