Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnis

Pressemitteilung

Pressereferat
Sicherheit und Ordnung, Stadtpolitik, Homepage
Abstimmbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid CityBahn werden zugestellt
Die Abstimmbenachrichtigungen für die 210.000 Stimmberechtigten zum Bürgerentscheid am Sonntag, 1. November, werden in den nächsten Tagen durch die Post zugestellt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Abstimmbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Sonntag, 11. Oktober, keine Abstimmbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse - 12. bis 16. Oktober - mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst wird.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Abstimmbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor Sonntag, 11. Oktober, abzusehen.

Alle Stimmberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Abstimmbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Abstimmungsraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Tag der Abstimmung einen falschen Abstimmungsraum aufzusuchen, falls sie ihre Abstimmbenachrichtigungen verlegt haben sollten.

Wer am Tag der Abstimmung verhindert ist, seinen Abstimmungsraum aufzusuchen, kann Briefabstimmung beantragen, dies ist bis Freitag, 30. Oktober, 13 Uhr, möglich.

Wer für andere einen Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie beziehungsweise er dazu berechtigt ist. Eine behinderte Stimmberechtigte oder ein behinderter Stimmberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. An eine andere als die Stimmberechtigte oder einen anderen als den Stimmberechtigten persönlich dürfen Stimmschein und Briefabstimmungsunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die oder der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie oder er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Briefabstimmung kann online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.

Mit dem persönlichen QR-Code auf der Abstimmbenachrichtigung kann ganz einfach Briefabstimmung beantragt werden, ohne dass man seine Daten nochmals eingeben muss.

Die Briefabstimmung kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Abstimmbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.

Aufgrund der Corona-Pandemie wir empfohlen, von der Online-Beantragung oder dem QR-Code-Antrag regen Gebrauch zu machen.

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort ebenfalls tun.

Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens sind:
• Wahlbüro, Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände), montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 31. Oktober), Samstag, 3. Oktober, geschlossen, Freitag, 30. Oktober, von 9 bis 13 Uhr.
• Ortsverwaltungen: Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in einzelnen Ortsverwaltungen wählen. Die Öffnungszeiten sind im Internet auf der Seite des Bürgerentscheids Citybahn zu finden.

Bei der persönlichen Abstimmung im Wahlbüro oder den Ortsverwaltungen bitte die Hygieneschutzvorgaben beachten - Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand halten. Bitte auch einen eigenen Schreibstift bereithalten.

Wer sich am Tag der Abstimmung nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefabstimmungsunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Tag der Abstimmung am Sonntag, 1. November, bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sind.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefabstimmungsunterlagen gewährleisten werden kann, es aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Stimmberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Stimmberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet dies zu berücksichtigen.

Weitere Informationen im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen