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Pressemitteilung

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Gesundheit, Homepage
Impfzentrum soll beim RMCC eingerichtet werden
Das RheinMain CongressCenter (RMCC) soll das Corona-Impfzentrum der Landeshauptstadt Wiesbaden werden. Bereits Mitte Dezember soll dieses vorbereitet sein, sodass ab dem Tag der Auslieferung eines Impfstoffes ein freiwilliges Impfen in Wiesbaden möglich sein wird.
Der Krisenstab der Hessischen Landesregierung hat die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Gesundheitsämtern und unteren Katastrophenschutzbehörden beauftragt, jeweils bis Mitte Dezember mindestens ein Impfzentrum zu errichten. Mit dem RheinMain CongressCenter wird eine Örtlichkeit als Wiesbadener Impfzentrum präferiert, die zentral liegt und sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch per Pkw gut erreichbar ist. Zugleich wäre das Gebäude barrierefrei und modern ausgestattet. Letzteres ist auch für die benötigte IT-Infrastruktur notwendig. Neben dem großen Impfbereich würde dort auch ein Teil des Managements aus Gesundheitsamt und der unteren Katastrophenschutzbehörde Platz finden. Dies würde die Zusammenarbeit beider Behörden erleichtern. Zusätzlich könnte dort auf Geschehnisse vor Ort zeitnah reagiert werden.

„Die Fertigstellung des betriebsfertigen Impfzentrums bis Mitte Dezember sowie die dann zu erwartende Betriebsphase stellen die Landeshauptstadt Wiesbaden vor große – insbesondere personelle - Herausforderungen, für die eine Vielzahl an Kräften gebündelt werden müssen“, betonen Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende sowie Bürgermeister und Gesundheitsdezernent Dr. Oliver Franz. Täglich sollen etwa 1500 Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger geimpft werden können, was eine hohe Anzahl an ärztlichem, medizinischem und organisatorischem Personal voraussetzt, das voraussichtlich im Zwei-Schichten-System arbeiten wird. Impfungen im Impfzentrum können freiwillig und nach entsprechender Aufklärung durch Informationsmaterial und nach einem Gespräch mit einem Arzt wahrgenommen werden. Der genaue Ablauf sowie die Möglichkeiten der Terminvergabe sind seitens des Landes noch nicht final geklärt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden wird sie bekannt geben, sobald genauere Details feststehen. Bis dahin bittet das Gesundheitsamt darum, von vorzeitigen Terminanfragen per Telefon oder E-Mail abzusehen.

Der Verwaltungsstab hat darüber hinaus am Mittwoch, 25. November, beschlossen, die derzeit geltenden städtischen Allgemeinverfügungen zu verlängern, da die derzeitige Infektionslage diese Regelungen leider noch immer erfordert. Dies betrifft zunächst die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Maskenpflicht im Unterricht in Grundschulen. Diese wird bis zum Beginn der Weihnachtsferien am Freitag, 18. Dezember, verlängert. In den Weihnachtsferien wird die Lage nochmals bewertet und dann entschieden, ob die Maskenpflicht auch nach den Ferien angeordnet werden muss. Des Weiteren sollen die Allgemeinverfügungen zur Konkretisierung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum, zur Anordnung des Betretensverbots von Krankenhäusern sowie zur Anordnung von Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen in Übereinstimmung mit der noch mitzuteilenden Verlängerung der Maßnahmen des Landes verlängert werden. Die begründeten Fassungen der Verlängerungsverfügungen werden auf der Webseite der Stadt veröffentlicht werden.

Das Gesundheitsamt ist telefonisch unter (0611) 312828 erreichbar; montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie an den Wochenenden von 9 bis 13 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessenweiten Corona-Hotline beantworten unter der (0800) 5554666 täglich von 9 bis 15 Uhr Fragen zur Gesundheit und Quarantäne. Weitere Fragen, Anliegen und Informationen zum Corona-Virus werden montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr beantwortet. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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