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Erleichterungen für die Außengastronomie
Die Stadt Wiesbaden unterstützt Café- und Restaurantbetreiber während der Corona-Pandemie durch vereinfachte Genehmigungen für die Bewirtung im Freien.
Die Bauaufsicht und das Straßenverkehrsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden ziehen hierfür an einem Strang und vereinfachen für Café-, Bar- und Restaurantbetreiber bis Jahresende die Einrichtung und Nutzung außengastronomischer Bewirtungsmöglichkeiten. Dies gilt sowohl für sogenannte Wirtschaftsgärten auf privaten Grundstücksflächen als auch für die Außenbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen. Diese vereinfachte Genehmigung ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

„Die Pandemie hat das öffentliche Leben nahezu lahmgelegt. Gerade die Gastronomie hat hier harte Einschnitte hinnehmen müssen“, so Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz. „Noch ist nicht viel erlaubt, aber sobald es wieder möglich ist, möchte die Stadt es den Gastronomen einfacher machen, ihre Gäste beispielsweise auch bei kühlerem oder regnerischem Wetter draußen zu bewirten.“

Verkehrsdezernent Andreas Kowol betont: „Wir hoffen, den Menschen dann mehr Möglichkeiten zu geben, im Freien zusammenzukommen und das Leben genießen zu können. Da ist die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen ein wichtiger Baustein.“

Bis Ende des Jahres duldet die Bauaufsicht, zuständig für die Genehmigung von Wirtschaftsgärten, den Einsatz von freitragenden Markisen oder Sonnenschirmen und Heizpilzen zum Schutz vor Sonne, Wind, Kälte oder Regen ohne ein entsprechendes Genehmigungsverfahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass baurechtlich genehmigt ist, die private Fläche entsprechend zu nutzen. Um auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Tische und Stühle für die Außenbewirtung aufstellen zu dürfen, müssen Café-, Bar- und Restaurantbetreiber lediglich eine Sondernutzungsgenehmigung per E-Mail (strassenverkehrsbehoerde@wiesbaden.de) beim Straßenverkehrsamt beantragen.

Sowohl für Wirtschaftsgärten, als auch für die Außenbewirtschaftung gilt jedoch, dass die Betreiber die geltenden Vorgaben zu Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen eigenverantwortlich einhalten müssen und Pavillons, Zelte oder gebäudeähnliche und feste Auf- oder Umbauten sowie feste Verankerungen im Boden nicht zulässig sind. Auch müssen die Betreiber nach wie vor Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dafür sorgen, dass diese nicht über Gebühr gestört werden.

Wegen der zeitlichen Befristung der Erleichterungen entfällt in beiden Fällen eine möglicherweise denkmalrechtlich notwendige Erlaubnis, solange kein Denkmal irreversibel und dauerhaft verändert wird.

Für Fragen und Beratung stehen die Bauaufsicht unter der Telefonnummer (0611) 316300 und das Straßenverkehrsamt unter der Telefonnummer (0611) 318495 zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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